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Startschuss für den Europäischen Unternehmensförderpreis 2015

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Startschuss für den Europäischen Unternehmensförderpreis 2015

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Der Förderpreis, der innovative und erfolgreiche Projekte, die Unternehmergeist und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene fördern, geht in die neunte Auflage.

Dieser Wettbewerb wird in der gesamten EU sowie Island, Norwegen, Serbien und der Türkei ausgetragen. In einem nationalen Vorentscheid (etwa 350 Teilnehmer) können sich knapp 50 Teams für den Wettbewerb auf europäischer Ebene qualifizieren. Es wird knapp, Teilnahmeschluss für eine Bewerbung ist der 3. April 2015.

Beispiele für deutsche Projekte aus den letzten Jahren:

Wissensfabrik“ der Wissensfabrik – Unternehmen für Deutschland e. V.
Migranten werden Unternehmer“ der Wirtschaftspaten e. V.
„Gründerwerkstatt neudeli“ der Bauhaus-Universität Weimar.

Ein Anmeldeformular und weitere Informationen gibt es unter www.europaeischer-unternehmensfoerderpreis.de.


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Ein Kompass im Steuer-Dschungel – Steuerrecht für Anfänger

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RechtundGeldDas deutsche Steuerrecht ist ja, wie allgemein bekannt, nicht das unkomplizierteste. Dennoch muss man sich als Unternehmer und auch als Privatperson zumindestens mit einigen steuerlichen Vorschriften auseinandersetzen.

Um Abhilfe zu leisten, soll an dieser Stelle auf die Videotutorials der Steuerberatung Steuermanufaktur aus Siegen-Wittgenstein hingewiesen werden. Sehr interessant ist dabei der Streifen zum Thema Mindestlohn, welcher wie ja allgemein bekannt seit 1. Januar gültig ist. Welche zusätzlichen Pflichten Arbeitgeber dadurch erfüllen müssen, erfahren Sie hier. Herzlichen Danke auch an Steuerberater Rüdiger Stahl.


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Social Media und die junge Generation

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Viele fragen sich ja, was die (wahlweise) Tochter/Sohn/Freunde oder allgemein jüngere Bekannte überhaupt an Social Media nutzen, da es mittlerweile ja unzählige verschiedene Plattformen gibt. Auf der Seite eines sich damit beschäftigenden Bloggers fand sich dazu ein interessantes Ergebnis, basierend auf der Einschätzung einer 14-jährigen Schülerin. Kurz zusammengefasst ergibt sich in drei Kategorien folgendes Ergebnis:

Die Favoriten

  • Whatsapp: wird genutzt, um mit wirklich allen Freunden zu kommunizieren.
  • Instagram: insbesondere um Bilder zu teilen.
  • YouTube: hier wird geschaut, ob es neue Videos von den abonnierten Videomachern gibt (etwa zum Thema Beauty).
  • Tumblr: vielleicht etwas weniger bekannt, wird aber viel genutzt um Inhalte mit Gleichgesinnten zu teilen.

Ferner liefen

  • Twitter: scheint schwierig zu sein, den Sinn dahinter zu erkennen,wenn man nicht gerade ein Prominenter ist und etwas mit seinen Followern teilen will.
  • Snapchat: stark gehyped, die selbstzerstörenden Bilder werden aber oft nur als nervig empfunden (hier der Link zum Wikipedia Eintrag des Programms).
  • Facebook: sollte eigentlich zu den Favoriten gehören, wird aber im Fall der befragten Schülerin nur mäßig genutzt.

Was gibt es noch?

  • Facebook Messenger: wenn Whatsapp mal streikt. Mark Zuckerberg wirds egal sein, ihm gehört schließlich beides.
  • Google+: benutzt scheinbar niemand.
  • Pinterest: nie von gehört (aus Neugier habe ich Pinterest mal gegoogelt, und es hat anscheinend 70 Millionen Nutzer weltweit – wo sind die alle?).

Ach übrigens: die Plattform für all das ist nicht etwa ein Laptop, sondern fast immer ein Smartphone oder alternativ ein Tablet. Und: Facebook allein ist nun wirklich nicht mehr aktuell.

Herzlichen Dank an Philipp Steuer, der mit den Ergebnissen im Wesentlichen das bestätigt, was andere Statistiken und Nutzerverhaltensanalysen ebenfalls aufzeigen. Die Zielgruppe Z ist mobil und bild- sowie sozialorientiert (vereinfacht ausgedrückt). M.E. eine interessante (wenn auch nicht ganz neue) Erkenntnis. Ist Ihre Web-Seite eigentlich responsive* gestaltet? Falls nicht – wir helfen da gern weiter!

*Bilder, Texte und Textblöcke passen sich automatisch dem Ausgabegerät an und werden dadurch lesbar auf PC, Tabelett und Smartphone.


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Vorsteuer bereits vor Unternehmensgründung abziehbar

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RechtundGeldSo hat es jedenfalls das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Geklagt hatte ein Gründungswilliger, der beabsichtigte, ein Einzelunternehmen im Bereich Handel mit Bauelementen zu gründen. Wie allgemein üblich und vernünftig, holte sich der Kläger im Vorfeld ein Existenzgründungsgutachten sowie rechtliche und steuerliche Beratung ein. Da die Banken bei der Finanzierung nicht mitspielten, platzte das Vorhaben letztendlich. Die in den angefallenen Rechnungen entstandene Umsatzsteuer machte der Kläger in seiner Steuererklärung als Vorsteuer geltend – zum Ärger des Finanzamtes. Deren Meinung war nämlich: ohne gewerbliche Tätigkeit keine Möglichkeit zum Abzug der Vorsteuer.

Das Gericht entschied letztendlich zugunsten des Klägers: eine Einzelperson, die ernsthaft die Absicht habe, eine Ein-Mann-Kapitalgesellschaft zu gründen und mit dieser umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu erzielen, sei auch vor Gründung der Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt. Endgültig bestätigt ist das Urteil aber noch nicht: aktuell befindet es sich zur Revision vor dem Bundesfinanzhof.

Quelle: haufe.de


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Bald Wirtschaftsunterricht in jedem Stundenplan?

Zumindestens wenn es nach Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) geht. Der Politiker, der früher als Lehrer in Niedersachsen bechäftigt war, sieht Ökonomie und den Umgang mit Computern als wichtige Bildungsschwerpunkte, um sich in der Welt zurechtzufinden. Der Unterricht soll somit moderner gestaltet werden – aus den Lehrplänen weichen könnten dafür aus seiner Sicht Fächer wie Altgriechisch oder Latein (tote Sprachen also). Stein des Anstoßes für diese Diskussion war der Tweet einer Schülerin, die sich beschwerte, dass sie zwar Gedichte analysieren könne, aber eigentlich keine Ahnung habe, wie es im Erwachsenenleben zuginge.

Abwarten, was daraus wird. Im Zweifelsfall bleibt es besorgten Eltern immer noch überlassen, den Nachwuchs auf Schulen mit Wirtschaftsschwerpunkt zu schicken.

Quelle: Spiegel Online.


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Neuheiten beim Förderprogramm EXIST

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DruckKonditionen für Gründer aus der Wissenschaft wesentlich verbessert

Eine interessante Entwicklung für angehende Gründerinnen und Gründer aus der Wissenschaft: seit dem 5. Februar 2015 gelten neue Richtlinien für das Förderprogramm EXIST. In den beiden Programmlinien EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer werden die Konditionen verbessert. Beim Gründerstipendium wurde die Förderung um 25% erhöht, und die Investitionsmittel betragen nun statt 17.000€ satte 30.000€. Im Bereich Forschungstransfer wurde die Obergrenze für Fördermittel bei Gründungen im Hochtechnologiebereich (etwa im Energiesektor) auf bis zu 250.000€ angehoben. Die Neuerungen im Überblick:

EXIST-Gründerstipendium:

  • Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben: 1.000 Euro pro Monat
  • Technischer Mitarbeiter/Technische Mitarbeiterin: 2.000 Euro pro Mona
  • Absolventinnen/Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
  • Promovierte Gründerinnen und Gründer: 3.000 Euro pro Monat
  • Für Teamgründungen werden die Sachmittel auf bis 30.000 Euro erhöht. Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden.

EXIST-Forschungstransfer:

  • In der Förderphase I stehen zukünftig bis zu 250.000 Euro an Sachmitteln für die Vorbereitung der Gründung zur Verfügung; in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus.
  • In der Förderphase II kurz nach der Gründung des innovativen Hightech-Unternehmens wird ein höherer Gründungszuschuss von bis zu 180.000 Euro gewährt.

Die gesamten Richtlinien und weitere Details lassen sich auch unter www.exist.de finden.


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Die INITIALE-Gründermesse: auch 2015 wieder.

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Die Initiale

Die Initiale

INITIALE 2014 ein voller Erfolg

Die Messe für Gründer und all jene, die es werden wollen, war 2014 wieder ein Riesenschritt im Vergleich zum Vorjahr.  Neben 50% mehr Ausstellern und Medienpartnern (dazu gehörte auch ich mit meinem Vortrag zu Bankgesprächen) gab es dieses Jahr auch 1800 Besucher und damit 29% mehr als im Vorjahr! Der Messestandort Dortmund ist somit ein interessantes Pflaster für Gründungsinteressierte.

2015 geht es weiter

Natürlich gibt es 2015 eine Fortsetzung der Erfolgsgeschichte. Am 20. und 21. November 2015 findet die INITIALE wie gewohnt in der Westfalenhalle statt. Gründer finden hier auf die meisten ihrer Fragen eine Antwort, die Messe wird schon als individuelle Beratungsplattform bezeichnet. Auch Kontakte zu Förderen, der Industrie und professionellen Beratungsangeboten lassen sich hier knüpfen! Mehr Informationen über die INITIALE 2014 und 2015 kann hier gefunden werden. Übrigens: auch ich beabsichtige 2015 wieder dabei zu sein, also halten Sie sich diese Termine frei!


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YouTube-Videos in Facebook – darf ich das?

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F_icon.svgNach den geänderten Nutzungsbedingungen gibt es jetzt noch eine zweite Nachricht zu Facebook – diesmal über YouTube-Videos die auf Facebook über das sogenannte „Framing“ eingestellt werden. Nachdem der Urheber eines Videos geklagt hatte, da sein Werk ohne Zustimmung auf einer Webseite eingebunden wurde, mussten sich zunächst der Bundesgerichtshof und schließlich sogar der Europäische Gerichtshof mit dieser Frage beschäftigen.

Dieser entschied daraufhin Ende Oktober, dass das Einbetten fremder Videos nicht strafbar sei. Somit muss kein Facebook- oder Youtube-Nutzer aufgrund des Einbettens fremder Videos mit einer Abmahnung rechnen. Dabei wird noch nicht einmal zwischen legalen und illegalen Videos diffenrenziert: beide dürfen gleichermaßen weiterverbreitet werden.

Fazit: die Entscheidung des Gerichts ermöglicht jede Menge Spielraum. Theoretisch kann jedes Video aus YouTube oder einzelne Bilder daraus für die eigene Homepage verwendet werden – ohne dass Urheberrechte verletzt werden.

Quelle: eRecht24.


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Crowdfunding und wie es geht

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Crowdfunding ist DIE moderne Finanzierungsmöglichkeit – aber was genau bedeutet das eigentlich? Das Kapital kommt nicht von einem Geldgeber, sondern von unzähligen – dem crowd. Frei übersetzt „Finanzierung durch (Menschen-)Menge“.

Crowdfunding, -investing und -lending

Wie bei den herkömmlichen Finanzierungsmöglichkeiten, so kann auch beim Crowdfunding zwischen verschiedenen Arten unterschieden werden. Beim herkömmlichen, auch Equity-based Crowdfunding genannt, erwarten die Investoren eine finanzielle Rendite -es handelt es sich also um ein typisches Finanzierungsmodell mit Eigenkapitalcharakter. Das Crowdlending ist ähnlich, allerdings bemisst sich die Rückzahlung nicht an den Erträgen des Projekts, sondern wird vorher festgelegt. Ohne den Renditegedanken kommen das Reward-based und das Donation-based Crowdfunding aus: hier steht die Unterstützung ohne Gegenleistung im Mittelpunkt (beispielhaft dafür war die Finanzierung des Stromberg-Films durch Fans).

Abgewickelt wird so eine Finanzierung fast ausschließlich auf Online-Plattformen. Hier sollte man sich intensiv mit Auswahlkriterien und Konditionen, (Investoren-)Zielgruppen oder Investmentschwerpunkte beschäftigen. Nach erfolgreicher Bewerbung auf so einer Plattform und Spezifikation des Projekts beginnt die Vorbereitung. Dazu werden Businesspläne, Zahlenmaterial u.ä. veröffentlicht. Ist das Projekt schließlich online, kann es schnell oder langsam gehen, bis das benötigte Kapital zusammenkommt – es kommt ganz auf das Geschäftsmodell und die Präsentation an.

Mehr Hintergrundinfos gibt es hier bei Unternehmer.de.


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Gründerwettbewerbe und Top Start-ups 2014/15

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Die erste Ausgabe (2015) des Gründermagazins von Für-Gründer.de ist ab sofort im PDF-Fomat verfügbar. Neben spannenden Geschichten über erfolgreiche (oder auch weniger erfolgreiche) Gründer gibt es auch passendes Datenmaterial dazu. Außerdem gibt es interesante Artikel über Online-Marketing oder nötige bzw. hilfreiche Versicherungen zu lesen. Im Kern der ersten Ausgabe stehen allerdings die Gründerwettbewerbe. Neben einer Vorstellung der wichtigsten Wettbewerbe im deutschsprachigen Raum gibt es auch eine Übersicht über die bisherigen Gewinner und ihre Start-ups. Wen es reizt, selbst bei so einem Wettbewerb mitzumachen, findet im Gründermagazin zum einen die Startvoraussetzungen und Formalitäten dazu, andererseits werden auch Tipps für ein erfolgreiches Abschneiden gegeben. Reinschauen lohnt sich also. Den Link zum Download bzw. für die Online-Ansicht des Magazins ist hier zu finden: Klick mich!

P.S.: Über den Senkrechtstarter Bochum und start2grow Dortmund kann ich aus persönlicher Erfahrung berichten – einfach fragen!