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KfW: Alte und neue Förderprogramme

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KfW: Alte und neue Förderprogramme

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KFW_Siegel_4c_rz_2Das Gründercoaching Deutschland der KfW wurde verlängert! Und zwar vorläufig bis zum 30.04.2015. Die bisherigen Konditionen bleiben dabei bestehen. Auch ein Nachfolger steht schon in den Startlöchern, mit dem Arbeitsnamen „Gründercoaching neu“ (GCDneu).

Die Konditionen sollen dabei wie folgt aussehen:

Starttermin: voraussichtlich ab 01.05.2015
Gegenstand der Förderung: Coaching- und Beratungsmaßnahmen
Bemessungsgrundlage: Voraussichtlich 4.000 Euro
Förderfähiges Tageshonorar: max. 800 Euro (max. 100 Euro pro Beratungsstunde und höchstens 8 Stunden pro Tag)
Zuschuss: 75 % in Übergangsregionen 1 (ÜR 1) 50 % in stärker entwickelten Regionen 1 (seR 1), 2 (seR 2) und in der Übergangsregion 2 (ÜR 2)
Zuschusshöhe: max. 3.000 Euro in ÜR 1 max. 2.000 Euro in seR 1, seR 2 und ÜR 2
Zielgruppe: ExistenzgründerInnen bis zu 2 Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit, Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Coachingzeitraum: max. 6 Monate ab Zusage
ESF-Kofinanzierung: 50 % in Westdeutschland.

Wichtig: die Abtretungsmöglichkeit soll dann entfallen, d.h. der zu Beratende muss vollständig in Vorleistung gehen.

Zwei bereits bekannten Förderangebote sollen als separate Produkte angeboten werden: Runder Tisch zum Thema Turn-Around sowie eine Energieberatung für Mittelständler in der Planung. Wer sich für eines der Projekte interessiert, sollte also am Ball bleiben!

Der aktuelle Stand aller Förderprogramme kann auch auf der Seite der KfW nachgelesen werden. Wer sich auf dem Laufenden halten will, kann sich auch gern hier für die aktuellen Blogbeiträge anmelden.


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Facebook: Neues Jahr – neue Nutzungsbedingungen

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Was ist neu?

Ab 1. Januar 2015 gibt es mal wieder geänderte Nutzungsbedingungen bei Facebook – und wieder einmal geht es um den Datenschutz. Nutzer von Facebook auf Smartphones können im neuen Jahr etwa genau sehen, wofür die App Berechtigungen benötigt. Weiterhin werden die Datenrichtlinien und Privatsphären-Einstellungen benutzerfreundlicher gemacht. Aber: nicht alle Änderungen sind für die Nutzer gedacht: Facebook erweitert das Sammeln von Nutzerdaten über die eigene Plattform hinaus, insbesondere, um mehr benutzerindividuelle Werbung zu platzieren.

Und was wenn ich das nicht will?

Tja. Pech gehabt. Facebook lässt zwar über die neue Änderungen diskutieren, nicht aber über ihre Umsetzung. Die Löschung des Facebook-Kontos ist somit die einzige Alternative, wenn man mit den neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist. Und diesen drastischen Schritt werden wohl die wenigsten gehen, so dass Facebook auch in Zukunft weiterhin Daten von uns allen sammeln wird.

Quelle: eRecht24.

Nachtrag: der Start wurde auf den 30.01. verschoben. Bei tn3 lassen sich die Folgen und Vermeidungsmöglichkeiten gut nachlesen: hier klicken.


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Xing: Abmahnung bei unerwünschten Anfragen

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Das Thema E-Mail Werbung kam ja schon einmal auf, in einem anderem Zusammenhang finden wir es hier wieder. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass unerwünschte Anfragen bei der Karriereplattform als Belästigung und somit als Grund für eine Abmahnung dienen. Am Ende musste der Angeklagte 2000 € Strafe zahlen.

Der Reihe nach: in diesem speziellen Falle hatte ein Dienstleister für SEO-Maßnahmen eine Kontaktanfrage an einen Versicherungsmakler geschickt. Beide kannten sich nicht, allerdings war in der Kontaktanfrage auch ein Text-Baustein mit Werbung enthalten. Der Makler zog vor Gericht und bekam Recht. Wir sehen: bei der Kundenakquise über Xing sollte stets ein gesunder Menschenverstand mit an Bord sein, und: Werbung hat bei einer ersten Anfrage nichts zu suchen.

Gut nachzulesen auch hier bei SteadyNews.


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Steueränderungen 2015 im Überblick

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Einige wichtige Steueränderungen wurden zum 01.01.2015 eingeführt, davon sind verschiedene auch für Unternehmer sehr interessant.

Betriebsveranstaltungen

Bei Veranstaltungen wie Weihnachts- oder Sommerfeiern ändert sich die Regelung für die steuerliche Abzugsfähigkeit. Während bisher ab einer Summe von 110€ (brutto) pro Mitarbeiter Lohnsteuer fällig wurde (ja, auch wenn es sich um 111€ handelte musste für den Gesamtbetrag Steuern gezahlt werden), hat der Gesetzgeber entschieden, diese Freigrenze in einen Freibetrag umzuwandeln. Heißt: ab 1. Januar ist Lohnsteuer nur für den Teilbetrag oberhalb von 110€ zu zahlen.

Steuerbefreiungen für Mitarbeiter mit Familien

Zwei Neuerungen gibt es für Arbeitnehmer mit Familie: zum einen werden sie bis zu einem Betrag von jährlich 600€, welcher für die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen aufgewendet wird, steuerlich befreit. Zusätzlich steuerfrei sind Zahlungen an Dienstleister, welche ebenjene Leistungen vermitteln.

Finanzämter erhalten Zugriff auf Zolldaten

Die Prüfer des Finanzamts konnten bisher nicht genau erkennen, ob deklarierte Zölle und Einfuhrumsatzsteuer auch in der richtigen Höhe angegeben wurden. Dies ändert sich nun: ab erstem Januar erhalten sie Zugriff auf die sogenannten ATLAS-Daten des Zolls mit folgenden Informationen: Grunddaten der Zollbeteiligten, Ein- und Ausfuhrland, Bestimmungsland der Ware, Überlassungsdatum sowie den genauen Rechnungsbetrag.

Anrechnung ausländischer Steuern

Fallen das gesamte oder Teile der Einkünfte von Unternehmern im Ausland an, so muss auch die dortige Einkommenssteuer abgeführt werden. Diese konnte (bis zu einem Höchstbetrag) auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Somit wurde in der Regel nicht die ganze Steuerlast angerechnet und es kam zu einer Mehrbelastung. Dieser Misstand wurde mit folgender Änderung behoben:

  •  Es ist die Einkommensteuerlast in Deutschland mit den ausländischen Einkünften und ohne den ausländischen Einkünften zu ermitteln.
  • Der Differenzbetrag darf auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Reisekosten und Verpflegung

Eine kleinere (und fragwürdige) Änderung gibt es im Rahmen der steuerfreien Verpflegungspauschale. Ab 1.1.2015 gilt auch die Bordverpflegung im Flugzeug als Mahlzeit, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Neu ist auch die Regelung, dass vom Arbeitgeber anlässlich einer Berufsreise gereichte Snacks und Brötchen eine Mahlzeit darstellen, die zur Kürzung der Verpflegungspauschale führen. Aha.

Eine sehr genaue Übersicht aller steuerlicher Neuregelungen mit Zahlen und Beispielen findet sich auf der Seite von Lexware.


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Der neue Mindestlohn – was bedeutet das für mich als Arbeitgeber?

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Gut, die Arbeitnehmer wissen schon, was sie erwartet: ein (bis auf wenige Ausnahmen) flächendeckender Mindestlohn von 8,50€. Aber was bedeutet das – außer erhöhtem Personalaufwand – für die Arbeitgeber? Verschiedene Konsequenzen können aus der neuen Regelung resultieren, auch bei der Beschäftigung von Minijobbern. Was es alles zu beachten gibt, hier im Video der Steuermanufaktur, Steuerberater Rüdiger Stahl.


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Kassenführung – wann und wie?

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Kassenführung – wie oft muss ich das machen?

Viele Unternehmer – insbesondere von Kleinbetrieben – müssen sich täglich mit Quittungen und Bons herumschlagen. Denn es ist gesetzlich vorgeschrieben, täglich Kassenein- und -ausgaben festzuhalten. Fallen diese allerdings nur selten an und machen keinen großen Teil des Umsatzes aus, scheint eine tägliche Kassenkontrolle übertrieben. Wenn sich die Entwicklung des Kassenstands rekonstruieren lässt, kann die Buchung auch am folgenden Geschäftstag nachgeholt werden.

Was muss im Kassenbuch stehen?

Wichtig sind vor allem folgende Details zu jedem Geschäftsvorfall:

  • Gegenleistung
  • Inhalt des Geschäfts
  • Name oder Firma des Vertragspartner

Beim Verkauf von Waren geringen Wertes an viele, unbestimmbare Personen ist es nicht nötig, jedes Geschäft einzeln aufzuzeichnen (wie etwa im Einzelhandel). Wichtig ist vor allem: Änderungen müssen ersichtlich sein und dürfen den ursprünglichen Inhalt nicht unkenntlich machen.

Hilfsmittel zur Kassenführung

Es gibt verschiedene Werkzeuge, die einem die Kassenführung erleichtern können:

  • Kassenberichte (Anfangs- und Endbestände)
  • Computergefertigte Kassenbücher (etwa das Lexware Kassenbuch)
  • Registrierkassen, die automatisch Einnahmen und Ausgaben erfassen
  • PC-Kassensysteme (Vorteil: enorme Speicherfähigkeit!)

In der Regel sind alle Kassenbelege 10 Jahre lang aufzubewahren.

Für ein detailliertes Nachlesen geht es hier entlang.


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Mehr Förderung für Startups gewünscht

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Umfrageergebnisse unterstützen Gründerszene hinsichtlich Förderung

Nicht nur die Gründer selbst freuen sich über eine (staatliche) Förderung, auch die Nichtgründer unterstützen dies! Rund jeder zweite (47%) wünscht sich mehr staatliche Förderung für Startups, insbesondere um die Wettbewerbsfähigkeit mit Ländern wie den USA oder China zu erhalten. Jeder fünfte geht dabei auch von internationalen Erfolgsgeschichten durch die heimische Startup-Szene aus (repräsentative Umfrage der Bitcom).

Finanzierung als Problem

Während die Innovationen sprudeln, ist es oft die Finanzierung, die eine Expansion der Startups verlangsamt oder verhindert. Dabei kann selbst ein Börsengang als Finanzierung vorstellbar sein, wie der Onlinehändler Zalando gezeigt hat. Der Umfrage zufolge könnten sich sogar 15% der Bundesbürger den Kauf von Wertpapieren von Internet-Startups vorstellen; allerdings sieht auch jeder dritte die Gefahr einer neuen Spekulationsblase wie vor der letzten Finanzkrise. Aber: immerhin wird das Thema Gründungsfinanzierung von der Öffentlichkeit wahrgenommen UND unterstützt – was will man mehr?

Leider können wir nicht mehr auf den Beitrag verlinken, da am 01.12.2014 der Betrieb des Portals „Mittelstanddirekt“ eingestellt wurde .

 


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Bundes-Schülerfirmen-Contest

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Die Mittelstandsbeauftragte Iris Gleicke prämiert Preisträger des Bundes-Schülerfirmen-Contest.

Laut Pressemitteilung vom 21.11.2014 zeichnete am selben Tag die Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Iris Gleicke, in Berlin die Preisträgerinnen und Preisträger des „Bundes-Schülerfirmen-Contest“ aus. Schirmherr dieses bundesweit durchgeführten Wettbewerbs ist Bundeswirtschaftsminister Gabriel. An diesem Wettbewerb beteiligen sich Schülerfirmen mit sage und schreibe rund 140 Projekten. Die zehn besten Teams wurden nach Berlin eingeladen und konnten dort ihre Preisgelder (gesamt 8.500 Euro) entgegen nehmen.
Zitat aus der Pressemitteilung:

„Staatssekretärin Gleicke: „Deutschland braucht mehr Gründerinnen und Gründer
<http://www.bmwi.de/DE/Themen/Mittelstand/Gruendungen-und-Unternehmensnachfolge/existenzgruendung.html>.
In unserem Land entscheiden sich zu wenige kreative Köpfe für die Selbständigkeit und die damit verbundenen Chancen. Das ist zum einen schade, weil sie ihre Möglichkeiten nicht ausschöpfen. Zum anderen ist das auch nicht gut für unsere Volkswirtschaft, denn wir brauchen Geschäftsmodelle mit neuen und innovativen Ideen. Wettbewerbe wie der ‚Bundes-Schülerfirmen-Contest‘ können dazu beitragen, dass junge Leute ihre Scheu vor der Selbständigkeit ablegen und Lust darauf bekommen, ihre guten Ideen in die Tat umzusetzen.

 


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E-Mail Werbung: was darf ich, was nicht?

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E-Mail Werbung ist nicht so einfach wie man denkt.

Werbung per E-Mail mag für einige lästig sein, als Unternehmer bietet sie aber einige entscheidende Vorteile im Vergleich zur Papierwerbung: sie ist kostengünstiger, lässt sich per Verteiler in kürzester Zeit zustellen und verstopft keine (echten) Briefkästen. Falsche Mailwerbung kann aber schnell zur Abmahnung führen. Oberster Grundsatz ist, dass an niemanden ohne Einwilligung E-Mail Werbung geschickt werden darf.

So darf ich werben

Es gibt mehrere Möglichkeiten, seine Mailwerbung völlig legal an den Mann (oder die Frau) zu bringen: eine einfache Einverständniserklärung per Klick auf der Homepage, im Tausch für kostenlose Inhalte (etwa PDF-Dokumente) zum Download oder der Kauf von Mailadressen sind gängige Methoden, das Adressbuch aufzustocken. Als rechtssicher gilt das Double-Opt-in-Verfahren (Bestätigung in zwei Schritten). Bestehende Kunden dürfen ebenfalls beworben werden.

Wichtig ist auf jeden Fall immer: jede geschäftliche Mail benötigt ein vollständiges Impressum und eine Abmeldemöglichkeit!

Quelle: eRecht 24


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„FRAUEN unternehmen“: neue Initiative gegründet

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Förderung von Gründerinnen durch den Bund

Die neue Initiative „FRAUEN unternehmen“, die Ende Oktober vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel aus der Taufe gehoben wurde, setzt sich zum Ziel, Mädchen und junge Frauen für die Selbstständigkeit zu begeistern. Dazu sollen im Rahmen des auf zwei Jahre ausgelegten Programms Schulen, Universitäten und wirtschaftliche Veranstaltungen besucht werden, um die Sichtbarkeit von Unternehmerinnen in der Öffentlichkeit zu erhöhen.

Frauen aktuell unterrepräsentiert

Aktuell sind nur etwa 30% der Neugründer Frauen. Langfristig soll diese Zahl auf etwa 50% hochgeschraubt werden. Durch den Einsatz von etablierten Gründerinnen und Unternehmerinnen im Rahmen der Initiative „FRAUEN unternehmen“ scheint auf jeden Fall eine Steigerung möglich! Eine tolle Sache!

Zum Ursprungsartikel geht’s hier.