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Tag Archives: Computer

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Datensicherung – 10 Gründe warum wir nicht darauf verzichten sollten

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Hund am PC - Daten ade

Neulich im Kundengespräch kam das Thema wieder auf: Datensicherung. Eigentlich weiß jeder, es muss sein. Aber wenn ich mal freundlich nachfrage, ganz ehrlich, es machen nur wenige der kleinen Unternehmen. Dabei gibt es viele Möglichkeiten und die sind gar nicht mal so teuer. Einen detaillierten Preis-Leistungsvergleich findet man bei Netzsieger.de und jede Menge gute Tipps dazu. Dort einfach mal runter scrollen.

Warum ist eine Datensicherung so wichtig? Ich erinnere mal einfach nachfolgend,

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Ein schwarzes Brett für Startups (online)!

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Wer sich schon immer für schwarze Bretter und Pinnwände begeistern konnte und zudem noch Existenzgründer ist (oder wenigstens gründungsinteressiert), für den könnte auch die Seite StartupBrett.de etwas sein. Gründer Lukas Herbst hat im Oktober 2014 eine Plattform online gestellt, auf der Gründer auf sich aufmerksam machen können. Wie bei einem echten schwarzen Brett auch, können Startups ihr Profil auf der Seite „anpinnen“, das damit für andere sichtbar wird. Außerdem können eigene Gastbeiträge verfasst und veröffentlicht werden – kostenfrei. Die Finanzierung der Seite läuft zum einen über Werbeeinnahmen, andererseits über ein Premium-Feature (erhöhte Sichtbarkeit, zusätzliche PR usw.). Aktuell werden täglich etwa zwei weitere Startup Profile hochgeladen.

Neben anderen Gründungsinteressierten oder sogar Investoren soll die Seite auch für Journalisten nützlich sein. Diese können eine Vielzahl von Startup-Projekten und die dazugehörigen Geschichten unter die Lupe nehmen und darüber berichten. Eine mühselige Online-Recherche auf unzähligen Seiten entfällt damit.

StartupBrett.de: Reinschauen lohnt sich!


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Social Media und die junge Generation

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Viele fragen sich ja, was die (wahlweise) Tochter/Sohn/Freunde oder allgemein jüngere Bekannte überhaupt an Social Media nutzen, da es mittlerweile ja unzählige verschiedene Plattformen gibt. Auf der Seite eines sich damit beschäftigenden Bloggers fand sich dazu ein interessantes Ergebnis, basierend auf der Einschätzung einer 14-jährigen Schülerin. Kurz zusammengefasst ergibt sich in drei Kategorien folgendes Ergebnis:

Die Favoriten

  • Whatsapp: wird genutzt, um mit wirklich allen Freunden zu kommunizieren.
  • Instagram: insbesondere um Bilder zu teilen.
  • YouTube: hier wird geschaut, ob es neue Videos von den abonnierten Videomachern gibt (etwa zum Thema Beauty).
  • Tumblr: vielleicht etwas weniger bekannt, wird aber viel genutzt um Inhalte mit Gleichgesinnten zu teilen.

Ferner liefen

  • Twitter: scheint schwierig zu sein, den Sinn dahinter zu erkennen,wenn man nicht gerade ein Prominenter ist und etwas mit seinen Followern teilen will.
  • Snapchat: stark gehyped, die selbstzerstörenden Bilder werden aber oft nur als nervig empfunden (hier der Link zum Wikipedia Eintrag des Programms).
  • Facebook: sollte eigentlich zu den Favoriten gehören, wird aber im Fall der befragten Schülerin nur mäßig genutzt.

Was gibt es noch?

  • Facebook Messenger: wenn Whatsapp mal streikt. Mark Zuckerberg wirds egal sein, ihm gehört schließlich beides.
  • Google+: benutzt scheinbar niemand.
  • Pinterest: nie von gehört (aus Neugier habe ich Pinterest mal gegoogelt, und es hat anscheinend 70 Millionen Nutzer weltweit – wo sind die alle?).

Ach übrigens: die Plattform für all das ist nicht etwa ein Laptop, sondern fast immer ein Smartphone oder alternativ ein Tablet. Und: Facebook allein ist nun wirklich nicht mehr aktuell.

Herzlichen Dank an Philipp Steuer, der mit den Ergebnissen im Wesentlichen das bestätigt, was andere Statistiken und Nutzerverhaltensanalysen ebenfalls aufzeigen. Die Zielgruppe Z ist mobil und bild- sowie sozialorientiert (vereinfacht ausgedrückt). M.E. eine interessante (wenn auch nicht ganz neue) Erkenntnis. Ist Ihre Web-Seite eigentlich responsive* gestaltet? Falls nicht – wir helfen da gern weiter!

*Bilder, Texte und Textblöcke passen sich automatisch dem Ausgabegerät an und werden dadurch lesbar auf PC, Tabelett und Smartphone.


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YouTube-Videos in Facebook – darf ich das?

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F_icon.svgNach den geänderten Nutzungsbedingungen gibt es jetzt noch eine zweite Nachricht zu Facebook – diesmal über YouTube-Videos die auf Facebook über das sogenannte „Framing“ eingestellt werden. Nachdem der Urheber eines Videos geklagt hatte, da sein Werk ohne Zustimmung auf einer Webseite eingebunden wurde, mussten sich zunächst der Bundesgerichtshof und schließlich sogar der Europäische Gerichtshof mit dieser Frage beschäftigen.

Dieser entschied daraufhin Ende Oktober, dass das Einbetten fremder Videos nicht strafbar sei. Somit muss kein Facebook- oder Youtube-Nutzer aufgrund des Einbettens fremder Videos mit einer Abmahnung rechnen. Dabei wird noch nicht einmal zwischen legalen und illegalen Videos diffenrenziert: beide dürfen gleichermaßen weiterverbreitet werden.

Fazit: die Entscheidung des Gerichts ermöglicht jede Menge Spielraum. Theoretisch kann jedes Video aus YouTube oder einzelne Bilder daraus für die eigene Homepage verwendet werden – ohne dass Urheberrechte verletzt werden.

Quelle: eRecht24.


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Facebook: Neues Jahr – neue Nutzungsbedingungen

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Was ist neu?

Ab 1. Januar 2015 gibt es mal wieder geänderte Nutzungsbedingungen bei Facebook – und wieder einmal geht es um den Datenschutz. Nutzer von Facebook auf Smartphones können im neuen Jahr etwa genau sehen, wofür die App Berechtigungen benötigt. Weiterhin werden die Datenrichtlinien und Privatsphären-Einstellungen benutzerfreundlicher gemacht. Aber: nicht alle Änderungen sind für die Nutzer gedacht: Facebook erweitert das Sammeln von Nutzerdaten über die eigene Plattform hinaus, insbesondere, um mehr benutzerindividuelle Werbung zu platzieren.

Und was wenn ich das nicht will?

Tja. Pech gehabt. Facebook lässt zwar über die neue Änderungen diskutieren, nicht aber über ihre Umsetzung. Die Löschung des Facebook-Kontos ist somit die einzige Alternative, wenn man mit den neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist. Und diesen drastischen Schritt werden wohl die wenigsten gehen, so dass Facebook auch in Zukunft weiterhin Daten von uns allen sammeln wird.

Quelle: eRecht24.

Nachtrag: der Start wurde auf den 30.01. verschoben. Bei tn3 lassen sich die Folgen und Vermeidungsmöglichkeiten gut nachlesen: hier klicken.


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Xing: Abmahnung bei unerwünschten Anfragen

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Das Thema E-Mail Werbung kam ja schon einmal auf, in einem anderem Zusammenhang finden wir es hier wieder. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass unerwünschte Anfragen bei der Karriereplattform als Belästigung und somit als Grund für eine Abmahnung dienen. Am Ende musste der Angeklagte 2000 € Strafe zahlen.

Der Reihe nach: in diesem speziellen Falle hatte ein Dienstleister für SEO-Maßnahmen eine Kontaktanfrage an einen Versicherungsmakler geschickt. Beide kannten sich nicht, allerdings war in der Kontaktanfrage auch ein Text-Baustein mit Werbung enthalten. Der Makler zog vor Gericht und bekam Recht. Wir sehen: bei der Kundenakquise über Xing sollte stets ein gesunder Menschenverstand mit an Bord sein, und: Werbung hat bei einer ersten Anfrage nichts zu suchen.

Gut nachzulesen auch hier bei SteadyNews.


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E-Mail Werbung: was darf ich, was nicht?

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E-Mail Werbung ist nicht so einfach wie man denkt.

Werbung per E-Mail mag für einige lästig sein, als Unternehmer bietet sie aber einige entscheidende Vorteile im Vergleich zur Papierwerbung: sie ist kostengünstiger, lässt sich per Verteiler in kürzester Zeit zustellen und verstopft keine (echten) Briefkästen. Falsche Mailwerbung kann aber schnell zur Abmahnung führen. Oberster Grundsatz ist, dass an niemanden ohne Einwilligung E-Mail Werbung geschickt werden darf.

So darf ich werben

Es gibt mehrere Möglichkeiten, seine Mailwerbung völlig legal an den Mann (oder die Frau) zu bringen: eine einfache Einverständniserklärung per Klick auf der Homepage, im Tausch für kostenlose Inhalte (etwa PDF-Dokumente) zum Download oder der Kauf von Mailadressen sind gängige Methoden, das Adressbuch aufzustocken. Als rechtssicher gilt das Double-Opt-in-Verfahren (Bestätigung in zwei Schritten). Bestehende Kunden dürfen ebenfalls beworben werden.

Wichtig ist auf jeden Fall immer: jede geschäftliche Mail benötigt ein vollständiges Impressum und eine Abmeldemöglichkeit!

Quelle: eRecht 24


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Trojanerwarnung Mediathek

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Fotolia_44191792_XS_copyrightLeider kommen immer wieder Online-Fallen per E-Mail in’s Haus. Mit einem gezippten Anhang wird das auch durch Virenfilter nicht verhindert. Und sie werden immer tückischer und authentischer: die fiesen Tricks der Cyber-Kriminellen. Waren diese Mails vor nicht allzulanger Zeit noch voller Rechtschreibfehler und auffälligen Formatierungen, so wirken sie inzwischen echt. Hier sind Name und E-Mail-Adresse in Hand von Profi-Abzockern.

Jetzt, am 5.5. direkt bekam ich auch wieder so ein Exemplar rein. Der Zipp-Anhang ließ gleich meine inneren Alarmglocken schrillen. Ich habe gleich über Google nachgesehen, ob es was gibt zu Media Mediathek GmbH und siehe da, ich bin fündig geworden, Link hier.

Vielleicht als Tipp:

  • Keine Mails bzw. deren Anhänge öffnen, die eine „ausführende Funktion“ haben, das heißt, ein exe-Format, ein zipp-Format oder ähnliches. Durch den Doppelklick wird der Trojaner freigesetzt.
  • Meist haben die gefakten Mails keinen Namen in der Anrede, leider gilt das nicht immer, im vorgenannten Fall wurde tatsächlich der Name eingesetzt.
  • Oft ist die Absender-Adresse etwas dubios, aber leider auch nicht immer.
  • Auf den Bauch hören: wenn irgendwas komisch ist, erst einmal schauen, ob es Meldungen im Internet dazu gibt. Der einfachste Weg ist über die Suchmaschine, z.B. Google.
  • Und dann: schnell löschen!

Viele Grüße – Sabine Krieger


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EU verlängert Frist zur SEPA Einführung

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Was eigentlich am 1. Februar 2014 umgestellt werden sollte, bekommt noch einmal Raum für alle, die es noch nicht geschafft haben, den Zahlungsverkehr anzupassen. Böse Zungen behaupten sogar, am Ende wird das nie was …

Aber wir wollen da nicht vorgreifen. Wer schon umgestellt hat, prima. Wer nicht, kann noch etwas entspannen.

Worauf achten?

Das Lastschriftverfahren hat sich geändert, wir haben alle Post bekommen von Lieferanten, Versicherungen etc. die umgestellt haben und uns die neue Bankverbindung für den Einzug mitgeteilt haben. Online bei unserer Hausbank können wir unsere neue Bankverbindung auch i.d.R. leicht in Erfahrung bringen.
Wir sollten unseren Brief- und Rechnungsbogen anpassen und eigene Lastschriften in Abstimmung mit unserer Hausbank ändern. So viel ist das für kleinere Unternehmen meist nicht.

Wen Details interessierten, kann das auf der T-Online-Seite gut nachlesen – hier.

Herzliche Grüße
Sabine Krieger