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Unfallverhütung

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Unfallverhütung

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Als Vollzeit-Unternehmer oder Unternehmerin ist man Mitglied einer Berufsgenossenschaft, das ist verpflichtend. Umso wichtiger, wenn man Angestellte hat, da diese hierüber unfallversichert sind. Die Verhinderung von Arbeitsunfällen ist daher die erste Priorität der Berufsgenossenschaften und dieses wird in Deutschland über die Unfallverhütungsvorschriften geregelt. In der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) wird sehr genau geregelt was wie und wie oft geprüft werden muss und von wem. Und wen betreffen diese Vorschriften? Die DGUV-Vorschriften sind sogenannte Muss-Vorschriften und gelten als verbindliche Rechtsnormen. Diesen unterliegen alle Mitglieder der Berufsgenossenschaft, Arbeitnehmer wie auch Unternehmer.

Die DGUV 3 ist eine Verordnung und wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung als autonomes Satzungsrecht erlassen. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 15 des Siebten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) wonach die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die DGUV-Vorschriften erlassen dürfen, die aber vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Fachaufsicht genehmigt werden müssen.

Was müssen wir uns genauer unter diesen Vorschriften vorstellen? Hier Beispiele: Die DGUV Vorschrift 2 regelt das Thema Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Hier wird grundsätzlich unterschieden zwischen Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, hier richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1. Bei mehr als 11 Beschäftigten gelten die Bestimmungen nach Anlage 2. In Anlage 1 wird geklärt, was Grundbetreuungen und anlassbezogene Betreuungen sind.

Besondere Anlässe für eine Betreuung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für
Arbeitssicherheit können unter anderem sein die
• Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
• Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur
Folge haben,
• grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren,

und einiges mehr.

Unter DGUV Regel 100-001 findet man die Grundsätze der Prävention. Hier wird unter anderem erklärt, was für Gefährdungsfaktoren es gibt. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend (1)). Hier ein Auszug:

  1. Mechanische Gefährdungen
    1.1. ungeschützt bewegte Maschinenteile
    1.2. Teile mit gefährlichen Oberflächen
    1.3. bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel
    u.s.w.
  2. Elektrische Gefährdungen
    2.1. Elektrischer Schlag
    u.s.w.
  3. Gefahrstoffe
    3.1. Hautkontakt mit Gefahrstoffen (Feststoffe, Flüssigkeiten, Feuchtarbeit)
    u.s.w.
  4. Biologische Arbeitsstoffe
    4.1. Infektionsgefährdung durch pathogene Mikroorganismen
    (z.B. Bakterien, Viren, Pilze)
    u.s.w.
  5. Brand und Explosionsgefährdungen
    5.1. brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
    u.s.w.
  6. Thermische Gefährdungen
    6.1. heiße Medien/Oberflächen
    6.2. kalte Medien/Oberflächen
    6.3. …1)
  7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
    7.1. Lärm
    u.s.w.
  8. Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
    8.1. Klima (z.B. Hitze, Kälte, unzureichende Lüftung)
    8.2. Beleuchtung, Licht
    8.3. Ersticken (z.B. durch sauerstoffreduzierte Atmosphäre), Ertrinken
    8.4. Unzureichende Flucht- und Verkehrswege, unzureichende Sicherheits- und
    Gesundheitsschutzkennzeichnung
    8.5. Unzureichende Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, ungünstige Anordnung
    des Arbeitsplatzes, unzureichende Pausen-, Sanitärräume
    8.6. …1)
  9. Physische Belastung/Arbeitsschwere
    9.1. Schwere dynamische Arbeit (z.B. manuelle Handhabung von Lasten)
    9.2. Einseitige dynamische Arbeit, Körperbewegung (z.B. häufig wiederholte
    Bewegungen)
    u.s.w.
  10. Psychische Faktoren
    10.1. Ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe (z.B. überwiegende Routineaufgaben, Über-/Unterforderung)
    10.2. Ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation (z.B. Arbeiten unter hohem
    Zeitdruck, wechselnde und/oder lange Arbeitszeiten, häufige Nachtarbeit,
    kein durchdachter Arbeitsablauf)
    10.3. Ungenügend gestaltete soziale Bedingungen (z.B. fehlende soziale
    Kontakte, ungünstiges Führungsverhalten, Konflikte)
    10.4. Ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen
    (z.B. Lärm, Klima, räumliche Enge, unzureichende Wahrnehmung von Signalen und Prozessmerkmalen, unzureichende Softwaregestaltung)
    10.5. …1)
  11. Sonstige Gefährdungen
    11.1. durch Menschen (z.B. Überfall)
    11.2. durch Tiere (z.B. gebissen werden)
    11.3. durch Pflanzen und pflanzliche Produkte (z.B. sensibilisierende und toxische Wirkungen)
    11.4. …1)

Wie man sieht, ist die Liste der zu beachtenden Faktoren recht lang. Besonders interessant finde ich Aspekte wie „Gefährdung durch Menschen (z.B. Überfall)“ oder „durch Tiere“. Das bedeutet, als Unternehmer ist man sehr in der Verantwortung, dass nichts passiert, und man sollte sich zu jedem denkbaren Fall Gedanken machen. Mir war auch neu, dass, wie unter 10.3. ungünstiges Führungsverhalten und Konflikte als Gefährdungsfaktor eingestuft werden. Dort steht es schwarz auf weiß. Vieles sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, die Faktoren jedoch ausformuliert zu sehen sichert das aber ab.

Die DGUV Vorschrift 3 (kurz: V3) regelt den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.

Die Komplexität des Themas erfordert, je nach Unternehmensgröße, -art und Zielgruppen eine professionelle Beratung. Da bieten sich Unternehmen an, die sich genau darauf spezialisiert haben. Ein Beispiel wäre Langguth Consulting. Die Langguth GmbH hat sich auf die Fragestellungen rund um die DGUV spezialisiert. Wenn man sich fragt: DGUV V3 Prüfung wie oft? Erhält man hier die richtige Antwort. Es wird nämlich durchaus unterschieden, ob es sich um stationäre Geräte handelt, das heißt Geräte, die nicht wegbewegt werden (können) oder um mobile Geräte. Diese Geräte sind in jedem Betrieb zu finden in Form von Computern, Kaffeemaschinen, Netzteilen und vieles mehr.


1 Comment

Ruhrköpfe

März 9, 2023at 9:18 am

Danke für diesen Beitrag, sehr hilfreich! Liebe Grüße, Annette

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