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Author Archives: S. Krieger

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Vorsteuer bereits vor Unternehmensgründung abziehbar

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RechtundGeldSo hat es jedenfalls das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Geklagt hatte ein Gründungswilliger, der beabsichtigte, ein Einzelunternehmen im Bereich Handel mit Bauelementen zu gründen. Wie allgemein üblich und vernünftig, holte sich der Kläger im Vorfeld ein Existenzgründungsgutachten sowie rechtliche und steuerliche Beratung ein. Da die Banken bei der Finanzierung nicht mitspielten, platzte das Vorhaben letztendlich. Die in den angefallenen Rechnungen entstandene Umsatzsteuer machte der Kläger in seiner Steuererklärung als Vorsteuer geltend – zum Ärger des Finanzamtes. Deren Meinung war nämlich: ohne gewerbliche Tätigkeit keine Möglichkeit zum Abzug der Vorsteuer.

Das Gericht entschied letztendlich zugunsten des Klägers: eine Einzelperson, die ernsthaft die Absicht habe, eine Ein-Mann-Kapitalgesellschaft zu gründen und mit dieser umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu erzielen, sei auch vor Gründung der Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt. Endgültig bestätigt ist das Urteil aber noch nicht: aktuell befindet es sich zur Revision vor dem Bundesfinanzhof.

Quelle: haufe.de


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Bald Wirtschaftsunterricht in jedem Stundenplan?

Zumindestens wenn es nach Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) geht. Der Politiker, der früher als Lehrer in Niedersachsen bechäftigt war, sieht Ökonomie und den Umgang mit Computern als wichtige Bildungsschwerpunkte, um sich in der Welt zurechtzufinden. Der Unterricht soll somit moderner gestaltet werden – aus den Lehrplänen weichen könnten dafür aus seiner Sicht Fächer wie Altgriechisch oder Latein (tote Sprachen also). Stein des Anstoßes für diese Diskussion war der Tweet einer Schülerin, die sich beschwerte, dass sie zwar Gedichte analysieren könne, aber eigentlich keine Ahnung habe, wie es im Erwachsenenleben zuginge.

Abwarten, was daraus wird. Im Zweifelsfall bleibt es besorgten Eltern immer noch überlassen, den Nachwuchs auf Schulen mit Wirtschaftsschwerpunkt zu schicken.

Quelle: Spiegel Online.


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Neuheiten beim Förderprogramm EXIST

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DruckKonditionen für Gründer aus der Wissenschaft wesentlich verbessert

Eine interessante Entwicklung für angehende Gründerinnen und Gründer aus der Wissenschaft: seit dem 5. Februar 2015 gelten neue Richtlinien für das Förderprogramm EXIST. In den beiden Programmlinien EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer werden die Konditionen verbessert. Beim Gründerstipendium wurde die Förderung um 25% erhöht, und die Investitionsmittel betragen nun statt 17.000€ satte 30.000€. Im Bereich Forschungstransfer wurde die Obergrenze für Fördermittel bei Gründungen im Hochtechnologiebereich (etwa im Energiesektor) auf bis zu 250.000€ angehoben. Die Neuerungen im Überblick:

EXIST-Gründerstipendium:

  • Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben: 1.000 Euro pro Monat
  • Technischer Mitarbeiter/Technische Mitarbeiterin: 2.000 Euro pro Mona
  • Absolventinnen/Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
  • Promovierte Gründerinnen und Gründer: 3.000 Euro pro Monat
  • Für Teamgründungen werden die Sachmittel auf bis 30.000 Euro erhöht. Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden.

EXIST-Forschungstransfer:

  • In der Förderphase I stehen zukünftig bis zu 250.000 Euro an Sachmitteln für die Vorbereitung der Gründung zur Verfügung; in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus.
  • In der Förderphase II kurz nach der Gründung des innovativen Hightech-Unternehmens wird ein höherer Gründungszuschuss von bis zu 180.000 Euro gewährt.

Die gesamten Richtlinien und weitere Details lassen sich auch unter www.exist.de finden.


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Die INITIALE-Gründermesse: auch 2015 wieder.

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Die Initiale

Die Initiale

INITIALE 2014 ein voller Erfolg

Die Messe für Gründer und all jene, die es werden wollen, war 2014 wieder ein Riesenschritt im Vergleich zum Vorjahr.  Neben 50% mehr Ausstellern und Medienpartnern (dazu gehörte auch ich mit meinem Vortrag zu Bankgesprächen) gab es dieses Jahr auch 1800 Besucher und damit 29% mehr als im Vorjahr! Der Messestandort Dortmund ist somit ein interessantes Pflaster für Gründungsinteressierte.

2015 geht es weiter

Natürlich gibt es 2015 eine Fortsetzung der Erfolgsgeschichte. Am 20. und 21. November 2015 findet die INITIALE wie gewohnt in der Westfalenhalle statt. Gründer finden hier auf die meisten ihrer Fragen eine Antwort, die Messe wird schon als individuelle Beratungsplattform bezeichnet. Auch Kontakte zu Förderen, der Industrie und professionellen Beratungsangeboten lassen sich hier knüpfen! Mehr Informationen über die INITIALE 2014 und 2015 kann hier gefunden werden. Übrigens: auch ich beabsichtige 2015 wieder dabei zu sein, also halten Sie sich diese Termine frei!


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YouTube-Videos in Facebook – darf ich das?

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F_icon.svgNach den geänderten Nutzungsbedingungen gibt es jetzt noch eine zweite Nachricht zu Facebook – diesmal über YouTube-Videos die auf Facebook über das sogenannte „Framing“ eingestellt werden. Nachdem der Urheber eines Videos geklagt hatte, da sein Werk ohne Zustimmung auf einer Webseite eingebunden wurde, mussten sich zunächst der Bundesgerichtshof und schließlich sogar der Europäische Gerichtshof mit dieser Frage beschäftigen.

Dieser entschied daraufhin Ende Oktober, dass das Einbetten fremder Videos nicht strafbar sei. Somit muss kein Facebook- oder Youtube-Nutzer aufgrund des Einbettens fremder Videos mit einer Abmahnung rechnen. Dabei wird noch nicht einmal zwischen legalen und illegalen Videos diffenrenziert: beide dürfen gleichermaßen weiterverbreitet werden.

Fazit: die Entscheidung des Gerichts ermöglicht jede Menge Spielraum. Theoretisch kann jedes Video aus YouTube oder einzelne Bilder daraus für die eigene Homepage verwendet werden – ohne dass Urheberrechte verletzt werden.

Quelle: eRecht24.


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Crowdfunding und wie es geht

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Crowdfunding ist DIE moderne Finanzierungsmöglichkeit – aber was genau bedeutet das eigentlich? Das Kapital kommt nicht von einem Geldgeber, sondern von unzähligen – dem crowd. Frei übersetzt „Finanzierung durch (Menschen-)Menge“.

Crowdfunding, -investing und -lending

Wie bei den herkömmlichen Finanzierungsmöglichkeiten, so kann auch beim Crowdfunding zwischen verschiedenen Arten unterschieden werden. Beim herkömmlichen, auch Equity-based Crowdfunding genannt, erwarten die Investoren eine finanzielle Rendite -es handelt es sich also um ein typisches Finanzierungsmodell mit Eigenkapitalcharakter. Das Crowdlending ist ähnlich, allerdings bemisst sich die Rückzahlung nicht an den Erträgen des Projekts, sondern wird vorher festgelegt. Ohne den Renditegedanken kommen das Reward-based und das Donation-based Crowdfunding aus: hier steht die Unterstützung ohne Gegenleistung im Mittelpunkt (beispielhaft dafür war die Finanzierung des Stromberg-Films durch Fans).

Abgewickelt wird so eine Finanzierung fast ausschließlich auf Online-Plattformen. Hier sollte man sich intensiv mit Auswahlkriterien und Konditionen, (Investoren-)Zielgruppen oder Investmentschwerpunkte beschäftigen. Nach erfolgreicher Bewerbung auf so einer Plattform und Spezifikation des Projekts beginnt die Vorbereitung. Dazu werden Businesspläne, Zahlenmaterial u.ä. veröffentlicht. Ist das Projekt schließlich online, kann es schnell oder langsam gehen, bis das benötigte Kapital zusammenkommt – es kommt ganz auf das Geschäftsmodell und die Präsentation an.

Mehr Hintergrundinfos gibt es hier bei Unternehmer.de.


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Gründerwettbewerbe und Top Start-ups 2014/15

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Die erste Ausgabe (2015) des Gründermagazins von Für-Gründer.de ist ab sofort im PDF-Fomat verfügbar. Neben spannenden Geschichten über erfolgreiche (oder auch weniger erfolgreiche) Gründer gibt es auch passendes Datenmaterial dazu. Außerdem gibt es interesante Artikel über Online-Marketing oder nötige bzw. hilfreiche Versicherungen zu lesen. Im Kern der ersten Ausgabe stehen allerdings die Gründerwettbewerbe. Neben einer Vorstellung der wichtigsten Wettbewerbe im deutschsprachigen Raum gibt es auch eine Übersicht über die bisherigen Gewinner und ihre Start-ups. Wen es reizt, selbst bei so einem Wettbewerb mitzumachen, findet im Gründermagazin zum einen die Startvoraussetzungen und Formalitäten dazu, andererseits werden auch Tipps für ein erfolgreiches Abschneiden gegeben. Reinschauen lohnt sich also. Den Link zum Download bzw. für die Online-Ansicht des Magazins ist hier zu finden: Klick mich!

P.S.: Über den Senkrechtstarter Bochum und start2grow Dortmund kann ich aus persönlicher Erfahrung berichten – einfach fragen!


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KfW: Alte und neue Förderprogramme

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KFW_Siegel_4c_rz_2Das Gründercoaching Deutschland der KfW wurde verlängert! Und zwar vorläufig bis zum 30.04.2015. Die bisherigen Konditionen bleiben dabei bestehen. Auch ein Nachfolger steht schon in den Startlöchern, mit dem Arbeitsnamen „Gründercoaching neu“ (GCDneu).

Die Konditionen sollen dabei wie folgt aussehen:

Starttermin: voraussichtlich ab 01.05.2015
Gegenstand der Förderung: Coaching- und Beratungsmaßnahmen
Bemessungsgrundlage: Voraussichtlich 4.000 Euro
Förderfähiges Tageshonorar: max. 800 Euro (max. 100 Euro pro Beratungsstunde und höchstens 8 Stunden pro Tag)
Zuschuss: 75 % in Übergangsregionen 1 (ÜR 1) 50 % in stärker entwickelten Regionen 1 (seR 1), 2 (seR 2) und in der Übergangsregion 2 (ÜR 2)
Zuschusshöhe: max. 3.000 Euro in ÜR 1 max. 2.000 Euro in seR 1, seR 2 und ÜR 2
Zielgruppe: ExistenzgründerInnen bis zu 2 Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit, Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Coachingzeitraum: max. 6 Monate ab Zusage
ESF-Kofinanzierung: 50 % in Westdeutschland.

Wichtig: die Abtretungsmöglichkeit soll dann entfallen, d.h. der zu Beratende muss vollständig in Vorleistung gehen.

Zwei bereits bekannten Förderangebote sollen als separate Produkte angeboten werden: Runder Tisch zum Thema Turn-Around sowie eine Energieberatung für Mittelständler in der Planung. Wer sich für eines der Projekte interessiert, sollte also am Ball bleiben!

Der aktuelle Stand aller Förderprogramme kann auch auf der Seite der KfW nachgelesen werden. Wer sich auf dem Laufenden halten will, kann sich auch gern hier für die aktuellen Blogbeiträge anmelden.


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Facebook: Neues Jahr – neue Nutzungsbedingungen

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Was ist neu?

Ab 1. Januar 2015 gibt es mal wieder geänderte Nutzungsbedingungen bei Facebook – und wieder einmal geht es um den Datenschutz. Nutzer von Facebook auf Smartphones können im neuen Jahr etwa genau sehen, wofür die App Berechtigungen benötigt. Weiterhin werden die Datenrichtlinien und Privatsphären-Einstellungen benutzerfreundlicher gemacht. Aber: nicht alle Änderungen sind für die Nutzer gedacht: Facebook erweitert das Sammeln von Nutzerdaten über die eigene Plattform hinaus, insbesondere, um mehr benutzerindividuelle Werbung zu platzieren.

Und was wenn ich das nicht will?

Tja. Pech gehabt. Facebook lässt zwar über die neue Änderungen diskutieren, nicht aber über ihre Umsetzung. Die Löschung des Facebook-Kontos ist somit die einzige Alternative, wenn man mit den neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist. Und diesen drastischen Schritt werden wohl die wenigsten gehen, so dass Facebook auch in Zukunft weiterhin Daten von uns allen sammeln wird.

Quelle: eRecht24.

Nachtrag: der Start wurde auf den 30.01. verschoben. Bei tn3 lassen sich die Folgen und Vermeidungsmöglichkeiten gut nachlesen: hier klicken.


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Xing: Abmahnung bei unerwünschten Anfragen

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Das Thema E-Mail Werbung kam ja schon einmal auf, in einem anderem Zusammenhang finden wir es hier wieder. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass unerwünschte Anfragen bei der Karriereplattform als Belästigung und somit als Grund für eine Abmahnung dienen. Am Ende musste der Angeklagte 2000 € Strafe zahlen.

Der Reihe nach: in diesem speziellen Falle hatte ein Dienstleister für SEO-Maßnahmen eine Kontaktanfrage an einen Versicherungsmakler geschickt. Beide kannten sich nicht, allerdings war in der Kontaktanfrage auch ein Text-Baustein mit Werbung enthalten. Der Makler zog vor Gericht und bekam Recht. Wir sehen: bei der Kundenakquise über Xing sollte stets ein gesunder Menschenverstand mit an Bord sein, und: Werbung hat bei einer ersten Anfrage nichts zu suchen.

Gut nachzulesen auch hier bei SteadyNews.