• info@beratung-krieger.de
  • 0049 2732 26477

Xing: Abmahnung bei unerwünschten Anfragen

  • 0

Xing: Abmahnung bei unerwünschten Anfragen

Tags : 

Das Thema E-Mail Werbung kam ja schon einmal auf, in einem anderem Zusammenhang finden wir es hier wieder. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass unerwünschte Anfragen bei der Karriereplattform als Belästigung und somit als Grund für eine Abmahnung dienen. Am Ende musste der Angeklagte 2000 € Strafe zahlen.

Der Reihe nach: in diesem speziellen Falle hatte ein Dienstleister für SEO-Maßnahmen eine Kontaktanfrage an einen Versicherungsmakler geschickt. Beide kannten sich nicht, allerdings war in der Kontaktanfrage auch ein Text-Baustein mit Werbung enthalten. Der Makler zog vor Gericht und bekam Recht. Wir sehen: bei der Kundenakquise über Xing sollte stets ein gesunder Menschenverstand mit an Bord sein, und: Werbung hat bei einer ersten Anfrage nichts zu suchen.

Gut nachzulesen auch hier bei SteadyNews.


Leave a Reply