Neues Verbraucherrecht ab heute, 13.06.14 – was denn jetzt schon wieder?
Ständig Änderungen. Wen betrifft es? Was sind die Folgen? Muss ich da mitmachen?
Kurz und knapp: es betrifft e-Shop-Betreiber.
Nicht den Einzelhändler.
Folgen? Die gesetzliche Regelung hat sich geändert.
Ich kann den Kunden aber vertraglich besser stellen.
Grob und knapp: jetzt muss ein Verbraucher die Ware, die er nicht behalten will (kein Gewährleistungsfall, sondern 14-tägiges Widerrufsrecht), auf eigene Kosten zurück schicken.
Eigentlich „pro“ Händler, der sonst mit vielen Retouren, auch noch auf seine Kosten, leben musste. Die Grenze war 40 Euro, darüber hinaus mußte der Kunde die Rücksendekosten selbst zahlen.
Aber: unsere Verbraucher sind verwöhnt. Wenn sie nicht kostenlos zurück geben können, kaufen sie oftmals erst gar nicht. Das kann auch schädlich für den Händler sein. Er hat die Wahl und kann die Rücksendung trotzdem weiterhin kostenlos anbieten. Große Anbieter wie z.B. Amazon machen lt. eigener Angaben von dem neuen Recht keinen Gebrauch.
Vielleicht noch gut zu wissen: die Inanspruchnahme des Widerrufsrechts muss genannt werden, mündlich oder schriftlich. Eine Begründung ist weiterhin nicht erforderlich, auch wenn manche Medien anderes behaupten. Nachzulesen hier.
Viele Grüße
Sabine Krieger