KfW: Alte und neue Förderprogramme
Das Gründercoaching Deutschland der KfW wurde verlängert! Und zwar vorläufig bis zum 30.04.2015. Die bisherigen Konditionen bleiben dabei bestehen. Auch ein Nachfolger steht schon in den Startlöchern, mit dem Arbeitsnamen „Gründercoaching neu“ (GCDneu).
Die Konditionen sollen dabei wie folgt aussehen:
Starttermin: voraussichtlich ab 01.05.2015
Gegenstand der Förderung: Coaching- und Beratungsmaßnahmen
Bemessungsgrundlage: Voraussichtlich 4.000 Euro
Förderfähiges Tageshonorar: max. 800 Euro (max. 100 Euro pro Beratungsstunde und höchstens 8 Stunden pro Tag)
Zuschuss: 75 % in Übergangsregionen 1 (ÜR 1) 50 % in stärker entwickelten Regionen 1 (seR 1), 2 (seR 2) und in der Übergangsregion 2 (ÜR 2)
Zuschusshöhe: max. 3.000 Euro in ÜR 1 max. 2.000 Euro in seR 1, seR 2 und ÜR 2
Zielgruppe: ExistenzgründerInnen bis zu 2 Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit, Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Coachingzeitraum: max. 6 Monate ab Zusage
ESF-Kofinanzierung: 50 % in Westdeutschland.
Wichtig: die Abtretungsmöglichkeit soll dann entfallen, d.h. der zu Beratende muss vollständig in Vorleistung gehen.
Zwei bereits bekannten Förderangebote sollen als separate Produkte angeboten werden: Runder Tisch zum Thema Turn-Around sowie eine Energieberatung für Mittelständler in der Planung. Wer sich für eines der Projekte interessiert, sollte also am Ball bleiben!
Der aktuelle Stand aller Förderprogramme kann auch auf der Seite der KfW nachgelesen werden. Wer sich auf dem Laufenden halten will, kann sich auch gern hier für die aktuellen Blogbeiträge anmelden.