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Kassenführung – wann und wie?

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Kassenführung – wann und wie?

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Kassenführung – wie oft muss ich das machen?

Viele Unternehmer – insbesondere von Kleinbetrieben – müssen sich täglich mit Quittungen und Bons herumschlagen. Denn es ist gesetzlich vorgeschrieben, täglich Kassenein- und -ausgaben festzuhalten. Fallen diese allerdings nur selten an und machen keinen großen Teil des Umsatzes aus, scheint eine tägliche Kassenkontrolle übertrieben. Wenn sich die Entwicklung des Kassenstands rekonstruieren lässt, kann die Buchung auch am folgenden Geschäftstag nachgeholt werden.

Was muss im Kassenbuch stehen?

Wichtig sind vor allem folgende Details zu jedem Geschäftsvorfall:

  • Gegenleistung
  • Inhalt des Geschäfts
  • Name oder Firma des Vertragspartner

Beim Verkauf von Waren geringen Wertes an viele, unbestimmbare Personen ist es nicht nötig, jedes Geschäft einzeln aufzuzeichnen (wie etwa im Einzelhandel). Wichtig ist vor allem: Änderungen müssen ersichtlich sein und dürfen den ursprünglichen Inhalt nicht unkenntlich machen.

Hilfsmittel zur Kassenführung

Es gibt verschiedene Werkzeuge, die einem die Kassenführung erleichtern können:

  • Kassenberichte (Anfangs- und Endbestände)
  • Computergefertigte Kassenbücher (etwa das Lexware Kassenbuch)
  • Registrierkassen, die automatisch Einnahmen und Ausgaben erfassen
  • PC-Kassensysteme (Vorteil: enorme Speicherfähigkeit!)

In der Regel sind alle Kassenbelege 10 Jahre lang aufzubewahren.

Für ein detailliertes Nachlesen geht es hier entlang.


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