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E-Mail Werbung: was darf ich, was nicht?

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E-Mail Werbung: was darf ich, was nicht?

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E-Mail Werbung ist nicht so einfach wie man denkt.

Werbung per E-Mail mag für einige lästig sein, als Unternehmer bietet sie aber einige entscheidende Vorteile im Vergleich zur Papierwerbung: sie ist kostengünstiger, lässt sich per Verteiler in kürzester Zeit zustellen und verstopft keine (echten) Briefkästen. Falsche Mailwerbung kann aber schnell zur Abmahnung führen. Oberster Grundsatz ist, dass an niemanden ohne Einwilligung E-Mail Werbung geschickt werden darf.

So darf ich werben

Es gibt mehrere Möglichkeiten, seine Mailwerbung völlig legal an den Mann (oder die Frau) zu bringen: eine einfache Einverständniserklärung per Klick auf der Homepage, im Tausch für kostenlose Inhalte (etwa PDF-Dokumente) zum Download oder der Kauf von Mailadressen sind gängige Methoden, das Adressbuch aufzustocken. Als rechtssicher gilt das Double-Opt-in-Verfahren (Bestätigung in zwei Schritten). Bestehende Kunden dürfen ebenfalls beworben werden.

Wichtig ist auf jeden Fall immer: jede geschäftliche Mail benötigt ein vollständiges Impressum und eine Abmeldemöglichkeit!

Quelle: eRecht 24


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