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Author Archives: S. Krieger

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Steueränderungen 2015 im Überblick

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Einige wichtige Steueränderungen wurden zum 01.01.2015 eingeführt, davon sind verschiedene auch für Unternehmer sehr interessant.

Betriebsveranstaltungen

Bei Veranstaltungen wie Weihnachts- oder Sommerfeiern ändert sich die Regelung für die steuerliche Abzugsfähigkeit. Während bisher ab einer Summe von 110€ (brutto) pro Mitarbeiter Lohnsteuer fällig wurde (ja, auch wenn es sich um 111€ handelte musste für den Gesamtbetrag Steuern gezahlt werden), hat der Gesetzgeber entschieden, diese Freigrenze in einen Freibetrag umzuwandeln. Heißt: ab 1. Januar ist Lohnsteuer nur für den Teilbetrag oberhalb von 110€ zu zahlen.

Steuerbefreiungen für Mitarbeiter mit Familien

Zwei Neuerungen gibt es für Arbeitnehmer mit Familie: zum einen werden sie bis zu einem Betrag von jährlich 600€, welcher für die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen aufgewendet wird, steuerlich befreit. Zusätzlich steuerfrei sind Zahlungen an Dienstleister, welche ebenjene Leistungen vermitteln.

Finanzämter erhalten Zugriff auf Zolldaten

Die Prüfer des Finanzamts konnten bisher nicht genau erkennen, ob deklarierte Zölle und Einfuhrumsatzsteuer auch in der richtigen Höhe angegeben wurden. Dies ändert sich nun: ab erstem Januar erhalten sie Zugriff auf die sogenannten ATLAS-Daten des Zolls mit folgenden Informationen: Grunddaten der Zollbeteiligten, Ein- und Ausfuhrland, Bestimmungsland der Ware, Überlassungsdatum sowie den genauen Rechnungsbetrag.

Anrechnung ausländischer Steuern

Fallen das gesamte oder Teile der Einkünfte von Unternehmern im Ausland an, so muss auch die dortige Einkommenssteuer abgeführt werden. Diese konnte (bis zu einem Höchstbetrag) auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Somit wurde in der Regel nicht die ganze Steuerlast angerechnet und es kam zu einer Mehrbelastung. Dieser Misstand wurde mit folgender Änderung behoben:

  •  Es ist die Einkommensteuerlast in Deutschland mit den ausländischen Einkünften und ohne den ausländischen Einkünften zu ermitteln.
  • Der Differenzbetrag darf auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Reisekosten und Verpflegung

Eine kleinere (und fragwürdige) Änderung gibt es im Rahmen der steuerfreien Verpflegungspauschale. Ab 1.1.2015 gilt auch die Bordverpflegung im Flugzeug als Mahlzeit, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Neu ist auch die Regelung, dass vom Arbeitgeber anlässlich einer Berufsreise gereichte Snacks und Brötchen eine Mahlzeit darstellen, die zur Kürzung der Verpflegungspauschale führen. Aha.

Eine sehr genaue Übersicht aller steuerlicher Neuregelungen mit Zahlen und Beispielen findet sich auf der Seite von Lexware.


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Der neue Mindestlohn – was bedeutet das für mich als Arbeitgeber?

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Gut, die Arbeitnehmer wissen schon, was sie erwartet: ein (bis auf wenige Ausnahmen) flächendeckender Mindestlohn von 8,50€. Aber was bedeutet das – außer erhöhtem Personalaufwand – für die Arbeitgeber? Verschiedene Konsequenzen können aus der neuen Regelung resultieren, auch bei der Beschäftigung von Minijobbern. Was es alles zu beachten gibt, hier im Video der Steuermanufaktur, Steuerberater Rüdiger Stahl.


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Kassenführung – wann und wie?

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Kassenführung – wie oft muss ich das machen?

Viele Unternehmer – insbesondere von Kleinbetrieben – müssen sich täglich mit Quittungen und Bons herumschlagen. Denn es ist gesetzlich vorgeschrieben, täglich Kassenein- und -ausgaben festzuhalten. Fallen diese allerdings nur selten an und machen keinen großen Teil des Umsatzes aus, scheint eine tägliche Kassenkontrolle übertrieben. Wenn sich die Entwicklung des Kassenstands rekonstruieren lässt, kann die Buchung auch am folgenden Geschäftstag nachgeholt werden.

Was muss im Kassenbuch stehen?

Wichtig sind vor allem folgende Details zu jedem Geschäftsvorfall:

  • Gegenleistung
  • Inhalt des Geschäfts
  • Name oder Firma des Vertragspartner

Beim Verkauf von Waren geringen Wertes an viele, unbestimmbare Personen ist es nicht nötig, jedes Geschäft einzeln aufzuzeichnen (wie etwa im Einzelhandel). Wichtig ist vor allem: Änderungen müssen ersichtlich sein und dürfen den ursprünglichen Inhalt nicht unkenntlich machen.

Hilfsmittel zur Kassenführung

Es gibt verschiedene Werkzeuge, die einem die Kassenführung erleichtern können:

  • Kassenberichte (Anfangs- und Endbestände)
  • Computergefertigte Kassenbücher (etwa das Lexware Kassenbuch)
  • Registrierkassen, die automatisch Einnahmen und Ausgaben erfassen
  • PC-Kassensysteme (Vorteil: enorme Speicherfähigkeit!)

In der Regel sind alle Kassenbelege 10 Jahre lang aufzubewahren.

Für ein detailliertes Nachlesen geht es hier entlang.


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Mehr Förderung für Startups gewünscht

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Umfrageergebnisse unterstützen Gründerszene hinsichtlich Förderung

Nicht nur die Gründer selbst freuen sich über eine (staatliche) Förderung, auch die Nichtgründer unterstützen dies! Rund jeder zweite (47%) wünscht sich mehr staatliche Förderung für Startups, insbesondere um die Wettbewerbsfähigkeit mit Ländern wie den USA oder China zu erhalten. Jeder fünfte geht dabei auch von internationalen Erfolgsgeschichten durch die heimische Startup-Szene aus (repräsentative Umfrage der Bitcom).

Finanzierung als Problem

Während die Innovationen sprudeln, ist es oft die Finanzierung, die eine Expansion der Startups verlangsamt oder verhindert. Dabei kann selbst ein Börsengang als Finanzierung vorstellbar sein, wie der Onlinehändler Zalando gezeigt hat. Der Umfrage zufolge könnten sich sogar 15% der Bundesbürger den Kauf von Wertpapieren von Internet-Startups vorstellen; allerdings sieht auch jeder dritte die Gefahr einer neuen Spekulationsblase wie vor der letzten Finanzkrise. Aber: immerhin wird das Thema Gründungsfinanzierung von der Öffentlichkeit wahrgenommen UND unterstützt – was will man mehr?

Leider können wir nicht mehr auf den Beitrag verlinken, da am 01.12.2014 der Betrieb des Portals „Mittelstanddirekt“ eingestellt wurde .

 


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Bundes-Schülerfirmen-Contest

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Die Mittelstandsbeauftragte Iris Gleicke prämiert Preisträger des Bundes-Schülerfirmen-Contest.

Laut Pressemitteilung vom 21.11.2014 zeichnete am selben Tag die Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Iris Gleicke, in Berlin die Preisträgerinnen und Preisträger des „Bundes-Schülerfirmen-Contest“ aus. Schirmherr dieses bundesweit durchgeführten Wettbewerbs ist Bundeswirtschaftsminister Gabriel. An diesem Wettbewerb beteiligen sich Schülerfirmen mit sage und schreibe rund 140 Projekten. Die zehn besten Teams wurden nach Berlin eingeladen und konnten dort ihre Preisgelder (gesamt 8.500 Euro) entgegen nehmen.
Zitat aus der Pressemitteilung:

„Staatssekretärin Gleicke: „Deutschland braucht mehr Gründerinnen und Gründer
<http://www.bmwi.de/DE/Themen/Mittelstand/Gruendungen-und-Unternehmensnachfolge/existenzgruendung.html>.
In unserem Land entscheiden sich zu wenige kreative Köpfe für die Selbständigkeit und die damit verbundenen Chancen. Das ist zum einen schade, weil sie ihre Möglichkeiten nicht ausschöpfen. Zum anderen ist das auch nicht gut für unsere Volkswirtschaft, denn wir brauchen Geschäftsmodelle mit neuen und innovativen Ideen. Wettbewerbe wie der ‚Bundes-Schülerfirmen-Contest‘ können dazu beitragen, dass junge Leute ihre Scheu vor der Selbständigkeit ablegen und Lust darauf bekommen, ihre guten Ideen in die Tat umzusetzen.

 


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E-Mail Werbung: was darf ich, was nicht?

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E-Mail Werbung ist nicht so einfach wie man denkt.

Werbung per E-Mail mag für einige lästig sein, als Unternehmer bietet sie aber einige entscheidende Vorteile im Vergleich zur Papierwerbung: sie ist kostengünstiger, lässt sich per Verteiler in kürzester Zeit zustellen und verstopft keine (echten) Briefkästen. Falsche Mailwerbung kann aber schnell zur Abmahnung führen. Oberster Grundsatz ist, dass an niemanden ohne Einwilligung E-Mail Werbung geschickt werden darf.

So darf ich werben

Es gibt mehrere Möglichkeiten, seine Mailwerbung völlig legal an den Mann (oder die Frau) zu bringen: eine einfache Einverständniserklärung per Klick auf der Homepage, im Tausch für kostenlose Inhalte (etwa PDF-Dokumente) zum Download oder der Kauf von Mailadressen sind gängige Methoden, das Adressbuch aufzustocken. Als rechtssicher gilt das Double-Opt-in-Verfahren (Bestätigung in zwei Schritten). Bestehende Kunden dürfen ebenfalls beworben werden.

Wichtig ist auf jeden Fall immer: jede geschäftliche Mail benötigt ein vollständiges Impressum und eine Abmeldemöglichkeit!

Quelle: eRecht 24


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„FRAUEN unternehmen“: neue Initiative gegründet

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Förderung von Gründerinnen durch den Bund

Die neue Initiative „FRAUEN unternehmen“, die Ende Oktober vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel aus der Taufe gehoben wurde, setzt sich zum Ziel, Mädchen und junge Frauen für die Selbstständigkeit zu begeistern. Dazu sollen im Rahmen des auf zwei Jahre ausgelegten Programms Schulen, Universitäten und wirtschaftliche Veranstaltungen besucht werden, um die Sichtbarkeit von Unternehmerinnen in der Öffentlichkeit zu erhöhen.

Frauen aktuell unterrepräsentiert

Aktuell sind nur etwa 30% der Neugründer Frauen. Langfristig soll diese Zahl auf etwa 50% hochgeschraubt werden. Durch den Einsatz von etablierten Gründerinnen und Unternehmerinnen im Rahmen der Initiative „FRAUEN unternehmen“ scheint auf jeden Fall eine Steigerung möglich! Eine tolle Sache!

Zum Ursprungsartikel geht’s hier.


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Existenzgründungen auf dem Prüfstein

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Überraschende Ergebnisse bei der Entwicklung von Existenzgründungen?

Mehr oder weniger. Das Treffen in Berlin von Experten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie Vertretern des IfM (Institut für Mittelstandsforschung) und weiterer Mittelstandsinstitute hatte im Wesentlichen die sinkende Anzahl von Gründungen im letzten Jahr zum Thema. Dabei wurde aber nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität der Existenzgründungen thematisiert. Innovative, nachhaltige Gründungen beschäftigen heutzutage immer mehr Mitarbeiter. Allerdings scheidet fast jede dritte Neugründung innerhalb der ersten drei Jahre wieder aus dem Markt aus.

Die Siegener Professorin und Vorsitzende des IfM, Friederike Welter, sprach sich dabei für einen verstärkten Dialog zwischen Mittelstand und Forschung aus. Zum kompletten Artikel über das Treffen geht es hier.


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Neues Verbraucherrecht ab heute, 13.06.14 – was denn jetzt schon wieder?

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Ständig Änderungen. Wen betrifft es? Was sind die Folgen? Muss ich da mitmachen?

Kurz und knapp: es betrifft e-Shop-Betreiber.
Nicht den Einzelhändler.
Folgen? Die gesetzliche Regelung hat sich geändert.
Ich kann den Kunden aber vertraglich besser stellen.

Grob und knapp: jetzt muss ein Verbraucher die Ware, die er nicht behalten will (kein Gewährleistungsfall, sondern 14-tägiges Widerrufsrecht), auf eigene Kosten zurück schicken.

Eigentlich „pro“ Händler, der sonst mit vielen Retouren, auch noch auf seine Kosten, leben musste. Die Grenze war 40 Euro, darüber hinaus mußte der Kunde die Rücksendekosten selbst zahlen.

Aber: unsere Verbraucher sind verwöhnt. Wenn sie nicht kostenlos zurück geben können, kaufen sie oftmals erst gar nicht. Das kann auch schädlich für den Händler sein. Er hat die Wahl und kann die Rücksendung trotzdem weiterhin kostenlos anbieten. Große Anbieter wie z.B. Amazon machen lt. eigener Angaben von dem neuen Recht keinen Gebrauch.

Vielleicht noch gut zu wissen: die Inanspruchnahme des Widerrufsrechts muss genannt werden, mündlich oder schriftlich. Eine Begründung ist weiterhin nicht erforderlich, auch wenn manche Medien anderes behaupten. Nachzulesen hier.

Viele Grüße
Sabine Krieger


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Trojanerwarnung Mediathek

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Fotolia_44191792_XS_copyrightLeider kommen immer wieder Online-Fallen per E-Mail in’s Haus. Mit einem gezippten Anhang wird das auch durch Virenfilter nicht verhindert. Und sie werden immer tückischer und authentischer: die fiesen Tricks der Cyber-Kriminellen. Waren diese Mails vor nicht allzulanger Zeit noch voller Rechtschreibfehler und auffälligen Formatierungen, so wirken sie inzwischen echt. Hier sind Name und E-Mail-Adresse in Hand von Profi-Abzockern.

Jetzt, am 5.5. direkt bekam ich auch wieder so ein Exemplar rein. Der Zipp-Anhang ließ gleich meine inneren Alarmglocken schrillen. Ich habe gleich über Google nachgesehen, ob es was gibt zu Media Mediathek GmbH und siehe da, ich bin fündig geworden, Link hier.

Vielleicht als Tipp:

  • Keine Mails bzw. deren Anhänge öffnen, die eine „ausführende Funktion“ haben, das heißt, ein exe-Format, ein zipp-Format oder ähnliches. Durch den Doppelklick wird der Trojaner freigesetzt.
  • Meist haben die gefakten Mails keinen Namen in der Anrede, leider gilt das nicht immer, im vorgenannten Fall wurde tatsächlich der Name eingesetzt.
  • Oft ist die Absender-Adresse etwas dubios, aber leider auch nicht immer.
  • Auf den Bauch hören: wenn irgendwas komisch ist, erst einmal schauen, ob es Meldungen im Internet dazu gibt. Der einfachste Weg ist über die Suchmaschine, z.B. Google.
  • Und dann: schnell löschen!

Viele Grüße – Sabine Krieger