Neuheiten beim Förderprogramm EXIST
Konditionen für Gründer aus der Wissenschaft wesentlich verbessert
Eine interessante Entwicklung für angehende Gründerinnen und Gründer aus der Wissenschaft: seit dem 5. Februar 2015 gelten neue Richtlinien für das Förderprogramm EXIST. In den beiden Programmlinien EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer werden die Konditionen verbessert. Beim Gründerstipendium wurde die Förderung um 25% erhöht, und die Investitionsmittel betragen nun statt 17.000€ satte 30.000€. Im Bereich Forschungstransfer wurde die Obergrenze für Fördermittel bei Gründungen im Hochtechnologiebereich (etwa im Energiesektor) auf bis zu 250.000€ angehoben. Die Neuerungen im Überblick:
EXIST-Gründerstipendium:
- Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben: 1.000 Euro pro Monat
- Technischer Mitarbeiter/Technische Mitarbeiterin: 2.000 Euro pro Mona
- Absolventinnen/Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
- Promovierte Gründerinnen und Gründer: 3.000 Euro pro Monat
- Für Teamgründungen werden die Sachmittel auf bis 30.000 Euro erhöht. Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden.
EXIST-Forschungstransfer:
- In der Förderphase I stehen zukünftig bis zu 250.000 Euro an Sachmitteln für die Vorbereitung der Gründung zur Verfügung; in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus.
- In der Förderphase II kurz nach der Gründung des innovativen Hightech-Unternehmens wird ein höherer Gründungszuschuss von bis zu 180.000 Euro gewährt.
Die gesamten Richtlinien und weitere Details lassen sich auch unter www.exist.de finden.