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Tag Archives: Recht

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Ein Kompass im Steuer-Dschungel – Steuerrecht für Anfänger

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RechtundGeldDas deutsche Steuerrecht ist ja, wie allgemein bekannt, nicht das unkomplizierteste. Dennoch muss man sich als Unternehmer und auch als Privatperson zumindestens mit einigen steuerlichen Vorschriften auseinandersetzen.

Um Abhilfe zu leisten, soll an dieser Stelle auf die Videotutorials der Steuerberatung Steuermanufaktur aus Siegen-Wittgenstein hingewiesen werden. Sehr interessant ist dabei der Streifen zum Thema Mindestlohn, welcher wie ja allgemein bekannt seit 1. Januar gültig ist. Welche zusätzlichen Pflichten Arbeitgeber dadurch erfüllen müssen, erfahren Sie hier. Herzlichen Danke auch an Steuerberater Rüdiger Stahl.


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Xing: Abmahnung bei unerwünschten Anfragen

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Das Thema E-Mail Werbung kam ja schon einmal auf, in einem anderem Zusammenhang finden wir es hier wieder. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass unerwünschte Anfragen bei der Karriereplattform als Belästigung und somit als Grund für eine Abmahnung dienen. Am Ende musste der Angeklagte 2000 € Strafe zahlen.

Der Reihe nach: in diesem speziellen Falle hatte ein Dienstleister für SEO-Maßnahmen eine Kontaktanfrage an einen Versicherungsmakler geschickt. Beide kannten sich nicht, allerdings war in der Kontaktanfrage auch ein Text-Baustein mit Werbung enthalten. Der Makler zog vor Gericht und bekam Recht. Wir sehen: bei der Kundenakquise über Xing sollte stets ein gesunder Menschenverstand mit an Bord sein, und: Werbung hat bei einer ersten Anfrage nichts zu suchen.

Gut nachzulesen auch hier bei SteadyNews.


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Kassenführung – wann und wie?

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Kassenführung – wie oft muss ich das machen?

Viele Unternehmer – insbesondere von Kleinbetrieben – müssen sich täglich mit Quittungen und Bons herumschlagen. Denn es ist gesetzlich vorgeschrieben, täglich Kassenein- und -ausgaben festzuhalten. Fallen diese allerdings nur selten an und machen keinen großen Teil des Umsatzes aus, scheint eine tägliche Kassenkontrolle übertrieben. Wenn sich die Entwicklung des Kassenstands rekonstruieren lässt, kann die Buchung auch am folgenden Geschäftstag nachgeholt werden.

Was muss im Kassenbuch stehen?

Wichtig sind vor allem folgende Details zu jedem Geschäftsvorfall:

  • Gegenleistung
  • Inhalt des Geschäfts
  • Name oder Firma des Vertragspartner

Beim Verkauf von Waren geringen Wertes an viele, unbestimmbare Personen ist es nicht nötig, jedes Geschäft einzeln aufzuzeichnen (wie etwa im Einzelhandel). Wichtig ist vor allem: Änderungen müssen ersichtlich sein und dürfen den ursprünglichen Inhalt nicht unkenntlich machen.

Hilfsmittel zur Kassenführung

Es gibt verschiedene Werkzeuge, die einem die Kassenführung erleichtern können:

  • Kassenberichte (Anfangs- und Endbestände)
  • Computergefertigte Kassenbücher (etwa das Lexware Kassenbuch)
  • Registrierkassen, die automatisch Einnahmen und Ausgaben erfassen
  • PC-Kassensysteme (Vorteil: enorme Speicherfähigkeit!)

In der Regel sind alle Kassenbelege 10 Jahre lang aufzubewahren.

Für ein detailliertes Nachlesen geht es hier entlang.


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Neues Verbraucherrecht ab heute, 13.06.14 – was denn jetzt schon wieder?

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Ständig Änderungen. Wen betrifft es? Was sind die Folgen? Muss ich da mitmachen?

Kurz und knapp: es betrifft e-Shop-Betreiber.
Nicht den Einzelhändler.
Folgen? Die gesetzliche Regelung hat sich geändert.
Ich kann den Kunden aber vertraglich besser stellen.

Grob und knapp: jetzt muss ein Verbraucher die Ware, die er nicht behalten will (kein Gewährleistungsfall, sondern 14-tägiges Widerrufsrecht), auf eigene Kosten zurück schicken.

Eigentlich „pro“ Händler, der sonst mit vielen Retouren, auch noch auf seine Kosten, leben musste. Die Grenze war 40 Euro, darüber hinaus mußte der Kunde die Rücksendekosten selbst zahlen.

Aber: unsere Verbraucher sind verwöhnt. Wenn sie nicht kostenlos zurück geben können, kaufen sie oftmals erst gar nicht. Das kann auch schädlich für den Händler sein. Er hat die Wahl und kann die Rücksendung trotzdem weiterhin kostenlos anbieten. Große Anbieter wie z.B. Amazon machen lt. eigener Angaben von dem neuen Recht keinen Gebrauch.

Vielleicht noch gut zu wissen: die Inanspruchnahme des Widerrufsrechts muss genannt werden, mündlich oder schriftlich. Eine Begründung ist weiterhin nicht erforderlich, auch wenn manche Medien anderes behaupten. Nachzulesen hier.

Viele Grüße
Sabine Krieger


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EU verlängert Frist zur SEPA Einführung

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Was eigentlich am 1. Februar 2014 umgestellt werden sollte, bekommt noch einmal Raum für alle, die es noch nicht geschafft haben, den Zahlungsverkehr anzupassen. Böse Zungen behaupten sogar, am Ende wird das nie was …

Aber wir wollen da nicht vorgreifen. Wer schon umgestellt hat, prima. Wer nicht, kann noch etwas entspannen.

Worauf achten?

Das Lastschriftverfahren hat sich geändert, wir haben alle Post bekommen von Lieferanten, Versicherungen etc. die umgestellt haben und uns die neue Bankverbindung für den Einzug mitgeteilt haben. Online bei unserer Hausbank können wir unsere neue Bankverbindung auch i.d.R. leicht in Erfahrung bringen.
Wir sollten unseren Brief- und Rechnungsbogen anpassen und eigene Lastschriften in Abstimmung mit unserer Hausbank ändern. So viel ist das für kleinere Unternehmen meist nicht.

Wen Details interessierten, kann das auf der T-Online-Seite gut nachlesen – hier.

Herzliche Grüße
Sabine Krieger