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Tag Archives: E-Mail Werbung

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E-Mails einfach schreiben

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Sabine Krieger E-Mails

Oder gibt es dabei doch etwas zu beachten?

Hier finden Sie 8 nützliche Tipps zum Thema „E-Mails“:

  1. Adressat: immer sicher gehen, dass man die aktuelle Adresse hat, ggf. getrennt nach Privatmail und geschäftlicher Adresse. Verwechselungen passieren schnell und das kann unangenehm für den Empfänger sein. Insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherungspflicht von steuerlich relevanten Mails (GoBD) können private Nachrichten dauerhaft auf Firmenrechnern gesichert werden, was nicht immer erwünscht ist.
  2. Read More

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Xing: Abmahnung bei unerwünschten Anfragen

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Das Thema E-Mail Werbung kam ja schon einmal auf, in einem anderem Zusammenhang finden wir es hier wieder. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass unerwünschte Anfragen bei der Karriereplattform als Belästigung und somit als Grund für eine Abmahnung dienen. Am Ende musste der Angeklagte 2000 € Strafe zahlen.

Der Reihe nach: in diesem speziellen Falle hatte ein Dienstleister für SEO-Maßnahmen eine Kontaktanfrage an einen Versicherungsmakler geschickt. Beide kannten sich nicht, allerdings war in der Kontaktanfrage auch ein Text-Baustein mit Werbung enthalten. Der Makler zog vor Gericht und bekam Recht. Wir sehen: bei der Kundenakquise über Xing sollte stets ein gesunder Menschenverstand mit an Bord sein, und: Werbung hat bei einer ersten Anfrage nichts zu suchen.

Gut nachzulesen auch hier bei SteadyNews.


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E-Mail Werbung: was darf ich, was nicht?

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E-Mail Werbung ist nicht so einfach wie man denkt.

Werbung per E-Mail mag für einige lästig sein, als Unternehmer bietet sie aber einige entscheidende Vorteile im Vergleich zur Papierwerbung: sie ist kostengünstiger, lässt sich per Verteiler in kürzester Zeit zustellen und verstopft keine (echten) Briefkästen. Falsche Mailwerbung kann aber schnell zur Abmahnung führen. Oberster Grundsatz ist, dass an niemanden ohne Einwilligung E-Mail Werbung geschickt werden darf.

So darf ich werben

Es gibt mehrere Möglichkeiten, seine Mailwerbung völlig legal an den Mann (oder die Frau) zu bringen: eine einfache Einverständniserklärung per Klick auf der Homepage, im Tausch für kostenlose Inhalte (etwa PDF-Dokumente) zum Download oder der Kauf von Mailadressen sind gängige Methoden, das Adressbuch aufzustocken. Als rechtssicher gilt das Double-Opt-in-Verfahren (Bestätigung in zwei Schritten). Bestehende Kunden dürfen ebenfalls beworben werden.

Wichtig ist auf jeden Fall immer: jede geschäftliche Mail benötigt ein vollständiges Impressum und eine Abmeldemöglichkeit!

Quelle: eRecht 24