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Category Archives: Recht

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Aktuelle Betrugsmaschen

Fast jeden hat es schon mal erwischt, sei es eine Betrugs-E-Mail, sei es ein Telefonat oder eine Vertrauensseligkeit gegenüber Mitmenschen. Die Maschen sind vielfältig. Kann man sich davor auch schützen? Zum Teil ja, wenn man ein paar grundsätzliche Regeln beachtet, wird das Risiko zumindest geringer.

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Krankenkassenbeiträge

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Krankenversicherung

Krankenkassenbeiträge

Eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Während bei dem Freiberufler und Gewerbetreibenden ständig geknapst wird, damit er ja nicht besser dasteht als der Arbeitnehmer (z.B. Pendlerpauschale), gibt es umgekehrt diese Gleichstellung für Krankenkassenbeiträge nicht.

Gleichstellung

Während der Angestellte z.B. in einem Teilzeitjob weniger Krankenkassenbeiträge zahlt,

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E-Mails einfach schreiben

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Sabine Krieger E-Mails

Oder gibt es dabei doch etwas zu beachten?

Hier finden Sie 8 nützliche Tipps zum Thema „E-Mails“:

  1. Adressat: immer sicher gehen, dass man die aktuelle Adresse hat, ggf. getrennt nach Privatmail und geschäftlicher Adresse. Verwechselungen passieren schnell und das kann unangenehm für den Empfänger sein. Insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherungspflicht von steuerlich relevanten Mails (GoBD) können private Nachrichten dauerhaft auf Firmenrechnern gesichert werden, was nicht immer erwünscht ist.
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Die große Koalition, ihre Startup-Pläne und was daraus geworden ist

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Über ein Jahr später

Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung stand ein besseres Umfeld für deutsche Startups mit bei den wichtigsten Programmpunkten. Jetzt, etwa 1 Jahr und 4 Monate nach Amtsantritt, hat sich der Digitalverband Bitkom diese Maßnahmen noch einmal angeschaut und geprüft, wieviel davon wirklich umgesetzt wurde. Das Ergebnis: lediglich sechs Versprechungen wurden erfüllt, der Rest „ist in Arbeit“ oder wurde noch gar nicht konkretisiert. Die Startup-Pläne im Einzelnen:

Erfüllte Versprechen:

Projekte in Arbeit:

  • Förderung des bewährten Gründercoachings ist für den 1. Mai angekündigt (allerdings zu schlechteren Konditionen)
  • Ein Entwurf zur Reform der Investmentbesteuerung von Investitionen in Startups ist für das zweite Quartal 2015 geplant
  • Entbürokratisierung bei Förderprogrammen: geplant bis Sommer 2015
  • Verbesserung des „Gründergeistes“ durch Projkete in Schulen u.ä.
  • Weiterentwicklung der KfW Förderinstrumente zur Gründerunterstützung
  • Auflage eines ERP/EIF-Wachstumsfonds über 500 Millionen Euro bis Sommer 2015 geplant.

Auf der Strecke blieben:

  • Steigerung der Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen
  • Etablierung einer Kultur der zweiten Chance
  • Aufbau eines innovativen Netzwerkes für Startups  (nur einzelne Aktionen durchgeführt, kein Konzept)
  •  Steigerung der Attraktivität von Investments in Wachstumsunternehmen (nur durch INVEST)
  • Verlässlicher Rechtsrahmen für Crowdfunding nicht gegeben
  • Einführung eines Venture-Capital-Gesetzes wurde nicht umgesetzt
  • Einführung einer „Gründerzeit“ (ähnlich der Elternzeit).

Der Großteil der ganz bzw. teilweise umgesetzten Maßnahmen besteht also nur darin, bereits existierende Programme fortzuführen. An dieser Stelle bitte nachbessern, liebe Bundesregierung!

Der Beitrag wurde in Anlehnung an einen ähnlichen Artikel auf Gruenderszene.de erstellt.


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Ein Kompass im Steuer-Dschungel – Steuerrecht für Anfänger

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RechtundGeldDas deutsche Steuerrecht ist ja, wie allgemein bekannt, nicht das unkomplizierteste. Dennoch muss man sich als Unternehmer und auch als Privatperson zumindestens mit einigen steuerlichen Vorschriften auseinandersetzen.

Um Abhilfe zu leisten, soll an dieser Stelle auf die Videotutorials der Steuerberatung Steuermanufaktur aus Siegen-Wittgenstein hingewiesen werden. Sehr interessant ist dabei der Streifen zum Thema Mindestlohn, welcher wie ja allgemein bekannt seit 1. Januar gültig ist. Welche zusätzlichen Pflichten Arbeitgeber dadurch erfüllen müssen, erfahren Sie hier. Herzlichen Danke auch an Steuerberater Rüdiger Stahl.


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Vorsteuer bereits vor Unternehmensgründung abziehbar

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RechtundGeldSo hat es jedenfalls das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Geklagt hatte ein Gründungswilliger, der beabsichtigte, ein Einzelunternehmen im Bereich Handel mit Bauelementen zu gründen. Wie allgemein üblich und vernünftig, holte sich der Kläger im Vorfeld ein Existenzgründungsgutachten sowie rechtliche und steuerliche Beratung ein. Da die Banken bei der Finanzierung nicht mitspielten, platzte das Vorhaben letztendlich. Die in den angefallenen Rechnungen entstandene Umsatzsteuer machte der Kläger in seiner Steuererklärung als Vorsteuer geltend – zum Ärger des Finanzamtes. Deren Meinung war nämlich: ohne gewerbliche Tätigkeit keine Möglichkeit zum Abzug der Vorsteuer.

Das Gericht entschied letztendlich zugunsten des Klägers: eine Einzelperson, die ernsthaft die Absicht habe, eine Ein-Mann-Kapitalgesellschaft zu gründen und mit dieser umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu erzielen, sei auch vor Gründung der Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt. Endgültig bestätigt ist das Urteil aber noch nicht: aktuell befindet es sich zur Revision vor dem Bundesfinanzhof.

Quelle: haufe.de


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YouTube-Videos in Facebook – darf ich das?

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F_icon.svgNach den geänderten Nutzungsbedingungen gibt es jetzt noch eine zweite Nachricht zu Facebook – diesmal über YouTube-Videos die auf Facebook über das sogenannte „Framing“ eingestellt werden. Nachdem der Urheber eines Videos geklagt hatte, da sein Werk ohne Zustimmung auf einer Webseite eingebunden wurde, mussten sich zunächst der Bundesgerichtshof und schließlich sogar der Europäische Gerichtshof mit dieser Frage beschäftigen.

Dieser entschied daraufhin Ende Oktober, dass das Einbetten fremder Videos nicht strafbar sei. Somit muss kein Facebook- oder Youtube-Nutzer aufgrund des Einbettens fremder Videos mit einer Abmahnung rechnen. Dabei wird noch nicht einmal zwischen legalen und illegalen Videos diffenrenziert: beide dürfen gleichermaßen weiterverbreitet werden.

Fazit: die Entscheidung des Gerichts ermöglicht jede Menge Spielraum. Theoretisch kann jedes Video aus YouTube oder einzelne Bilder daraus für die eigene Homepage verwendet werden – ohne dass Urheberrechte verletzt werden.

Quelle: eRecht24.


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Xing: Abmahnung bei unerwünschten Anfragen

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Das Thema E-Mail Werbung kam ja schon einmal auf, in einem anderem Zusammenhang finden wir es hier wieder. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass unerwünschte Anfragen bei der Karriereplattform als Belästigung und somit als Grund für eine Abmahnung dienen. Am Ende musste der Angeklagte 2000 € Strafe zahlen.

Der Reihe nach: in diesem speziellen Falle hatte ein Dienstleister für SEO-Maßnahmen eine Kontaktanfrage an einen Versicherungsmakler geschickt. Beide kannten sich nicht, allerdings war in der Kontaktanfrage auch ein Text-Baustein mit Werbung enthalten. Der Makler zog vor Gericht und bekam Recht. Wir sehen: bei der Kundenakquise über Xing sollte stets ein gesunder Menschenverstand mit an Bord sein, und: Werbung hat bei einer ersten Anfrage nichts zu suchen.

Gut nachzulesen auch hier bei SteadyNews.


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Steueränderungen 2015 im Überblick

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Einige wichtige Steueränderungen wurden zum 01.01.2015 eingeführt, davon sind verschiedene auch für Unternehmer sehr interessant.

Betriebsveranstaltungen

Bei Veranstaltungen wie Weihnachts- oder Sommerfeiern ändert sich die Regelung für die steuerliche Abzugsfähigkeit. Während bisher ab einer Summe von 110€ (brutto) pro Mitarbeiter Lohnsteuer fällig wurde (ja, auch wenn es sich um 111€ handelte musste für den Gesamtbetrag Steuern gezahlt werden), hat der Gesetzgeber entschieden, diese Freigrenze in einen Freibetrag umzuwandeln. Heißt: ab 1. Januar ist Lohnsteuer nur für den Teilbetrag oberhalb von 110€ zu zahlen.

Steuerbefreiungen für Mitarbeiter mit Familien

Zwei Neuerungen gibt es für Arbeitnehmer mit Familie: zum einen werden sie bis zu einem Betrag von jährlich 600€, welcher für die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen aufgewendet wird, steuerlich befreit. Zusätzlich steuerfrei sind Zahlungen an Dienstleister, welche ebenjene Leistungen vermitteln.

Finanzämter erhalten Zugriff auf Zolldaten

Die Prüfer des Finanzamts konnten bisher nicht genau erkennen, ob deklarierte Zölle und Einfuhrumsatzsteuer auch in der richtigen Höhe angegeben wurden. Dies ändert sich nun: ab erstem Januar erhalten sie Zugriff auf die sogenannten ATLAS-Daten des Zolls mit folgenden Informationen: Grunddaten der Zollbeteiligten, Ein- und Ausfuhrland, Bestimmungsland der Ware, Überlassungsdatum sowie den genauen Rechnungsbetrag.

Anrechnung ausländischer Steuern

Fallen das gesamte oder Teile der Einkünfte von Unternehmern im Ausland an, so muss auch die dortige Einkommenssteuer abgeführt werden. Diese konnte (bis zu einem Höchstbetrag) auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Somit wurde in der Regel nicht die ganze Steuerlast angerechnet und es kam zu einer Mehrbelastung. Dieser Misstand wurde mit folgender Änderung behoben:

  •  Es ist die Einkommensteuerlast in Deutschland mit den ausländischen Einkünften und ohne den ausländischen Einkünften zu ermitteln.
  • Der Differenzbetrag darf auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Reisekosten und Verpflegung

Eine kleinere (und fragwürdige) Änderung gibt es im Rahmen der steuerfreien Verpflegungspauschale. Ab 1.1.2015 gilt auch die Bordverpflegung im Flugzeug als Mahlzeit, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Neu ist auch die Regelung, dass vom Arbeitgeber anlässlich einer Berufsreise gereichte Snacks und Brötchen eine Mahlzeit darstellen, die zur Kürzung der Verpflegungspauschale führen. Aha.

Eine sehr genaue Übersicht aller steuerlicher Neuregelungen mit Zahlen und Beispielen findet sich auf der Seite von Lexware.


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Der neue Mindestlohn – was bedeutet das für mich als Arbeitgeber?

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Gut, die Arbeitnehmer wissen schon, was sie erwartet: ein (bis auf wenige Ausnahmen) flächendeckender Mindestlohn von 8,50€. Aber was bedeutet das – außer erhöhtem Personalaufwand – für die Arbeitgeber? Verschiedene Konsequenzen können aus der neuen Regelung resultieren, auch bei der Beschäftigung von Minijobbern. Was es alles zu beachten gibt, hier im Video der Steuermanufaktur, Steuerberater Rüdiger Stahl.