• info@beratung-krieger.de
  • 0049 2732 26477

Category Archives: Online Marketing

  • 0

Internetmarketing – erste Schritte am 11.02.16

Tags : 

Startpunkt_Logokugel Während andere noch über die Notwendigkeit reden, gehen wir weiter. Wir machen die ERSTEN SCHRITTE.
Am nächsten Donnerstag (11.02.16) gebe ich bei der Gründerakademie von startpunkt57 in den Räumen der KM:SI einen Workshop zum Thema „Internetmarketing – erste Schritte“. Es geht um alle Plattformen, die sinnvolle oder weniger zielführende Einsatzweise und auch die Verknüpfung mit der Internetseite und SEO (Suchmaschinenoptimierung). Das Ganze bewusst für „Einsteiger“ in Sachen Internetmarketing. Dauer 3 Stunden (16 – 19 Uhr), Teilnahme kostenlos. Anmeldung bis Dienstag bei:
Read More

  • 0

E-Mails einfach schreiben

Tags : 

Sabine Krieger E-Mails

Oder gibt es dabei doch etwas zu beachten?

Hier finden Sie 8 nützliche Tipps zum Thema „E-Mails“:

  1. Adressat: immer sicher gehen, dass man die aktuelle Adresse hat, ggf. getrennt nach Privatmail und geschäftlicher Adresse. Verwechselungen passieren schnell und das kann unangenehm für den Empfänger sein. Insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherungspflicht von steuerlich relevanten Mails (GoBD) können private Nachrichten dauerhaft auf Firmenrechnern gesichert werden, was nicht immer erwünscht ist.
  2. Read More

  • 0

Ihre Internetseite ist mobil

Tags : 

oder etwa nicht? Und was ist damit gemeint?

Was ist ein „responsive Webdesign„? Wichtigtuerisches Fachchinesisch für Internetfreaks oder vielleicht doch nicht?

Ich weiss nicht, ob Sie’s wußten, aber: Google hat wieder einmal seinen Algorithmus umgestellt. Ganz frisch am 21.04.2015. Und zwar werden jetzt die oben genannten Seiten bevorzugt. Warum? Das ist recht einfach zu beantworten. Die Anzahl der mobilen Internetnutzung ist in den letzten drei Jahren rasant nach oben gestiegen. Hier die erstaunlichen Zahlen, zur Verfügung gestellt von statista.com :

Statistik: Anteil der Nutzer des mobilen Internets in Deutschland in den Jahren 2012 bis 2014 | Statista

Mobile Internetnutzung Deutschland 2012 – 2014

Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Noch zu klären, was dieses „mobile friendly“ eigentlich sein soll. Brauche ich jetzt drei verschiedene Internetauftritte? Einen für den Bildschirm, einen für das Tablet und einen für das Smartphone? Nein, eben nicht. Die neuen, modernen Seiten passen ihre Bildschirmauflösung automatisch dem Medium an. Da werden dann plötzlich Textblöcke anstatt nebeneinander untereinander gezeigt (und umgekehrt) und auch die Schriftgröße automatisch angepaßt. Das ist mobil. Ist das teuer? Nicht zwingend.

Also, falls man Ihre Internetseite demnächst in der Google-Suchmaschine nicht mehr wiederfindet, wundern Sie sich nicht. Sie war dann wohl nicht mobile friendly.

Fragen zu einer möglichen Umstellung? Einfach melden: sk@beratung-krieger.de oder 0178/3228015.

P.S.: Falls Sie ein Beispiel eines mobilen Internetauftritts sehen wollen, schauen Sie sich doch einfach diese Seite mal auf Ihrem Smartphone an!


  • 0

YouTube-Videos in Facebook – darf ich das?

Tags : 

F_icon.svgNach den geänderten Nutzungsbedingungen gibt es jetzt noch eine zweite Nachricht zu Facebook – diesmal über YouTube-Videos die auf Facebook über das sogenannte „Framing“ eingestellt werden. Nachdem der Urheber eines Videos geklagt hatte, da sein Werk ohne Zustimmung auf einer Webseite eingebunden wurde, mussten sich zunächst der Bundesgerichtshof und schließlich sogar der Europäische Gerichtshof mit dieser Frage beschäftigen.

Dieser entschied daraufhin Ende Oktober, dass das Einbetten fremder Videos nicht strafbar sei. Somit muss kein Facebook- oder Youtube-Nutzer aufgrund des Einbettens fremder Videos mit einer Abmahnung rechnen. Dabei wird noch nicht einmal zwischen legalen und illegalen Videos diffenrenziert: beide dürfen gleichermaßen weiterverbreitet werden.

Fazit: die Entscheidung des Gerichts ermöglicht jede Menge Spielraum. Theoretisch kann jedes Video aus YouTube oder einzelne Bilder daraus für die eigene Homepage verwendet werden – ohne dass Urheberrechte verletzt werden.

Quelle: eRecht24.


  • 0

Gründerwettbewerbe und Top Start-ups 2014/15

Tags : 

Die erste Ausgabe (2015) des Gründermagazins von Für-Gründer.de ist ab sofort im PDF-Fomat verfügbar. Neben spannenden Geschichten über erfolgreiche (oder auch weniger erfolgreiche) Gründer gibt es auch passendes Datenmaterial dazu. Außerdem gibt es interesante Artikel über Online-Marketing oder nötige bzw. hilfreiche Versicherungen zu lesen. Im Kern der ersten Ausgabe stehen allerdings die Gründerwettbewerbe. Neben einer Vorstellung der wichtigsten Wettbewerbe im deutschsprachigen Raum gibt es auch eine Übersicht über die bisherigen Gewinner und ihre Start-ups. Wen es reizt, selbst bei so einem Wettbewerb mitzumachen, findet im Gründermagazin zum einen die Startvoraussetzungen und Formalitäten dazu, andererseits werden auch Tipps für ein erfolgreiches Abschneiden gegeben. Reinschauen lohnt sich also. Den Link zum Download bzw. für die Online-Ansicht des Magazins ist hier zu finden: Klick mich!

P.S.: Über den Senkrechtstarter Bochum und start2grow Dortmund kann ich aus persönlicher Erfahrung berichten – einfach fragen!


  • 0

Facebook: Neues Jahr – neue Nutzungsbedingungen

Tags : 

F_icon.svg

Was ist neu?

Ab 1. Januar 2015 gibt es mal wieder geänderte Nutzungsbedingungen bei Facebook – und wieder einmal geht es um den Datenschutz. Nutzer von Facebook auf Smartphones können im neuen Jahr etwa genau sehen, wofür die App Berechtigungen benötigt. Weiterhin werden die Datenrichtlinien und Privatsphären-Einstellungen benutzerfreundlicher gemacht. Aber: nicht alle Änderungen sind für die Nutzer gedacht: Facebook erweitert das Sammeln von Nutzerdaten über die eigene Plattform hinaus, insbesondere, um mehr benutzerindividuelle Werbung zu platzieren.

Und was wenn ich das nicht will?

Tja. Pech gehabt. Facebook lässt zwar über die neue Änderungen diskutieren, nicht aber über ihre Umsetzung. Die Löschung des Facebook-Kontos ist somit die einzige Alternative, wenn man mit den neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist. Und diesen drastischen Schritt werden wohl die wenigsten gehen, so dass Facebook auch in Zukunft weiterhin Daten von uns allen sammeln wird.

Quelle: eRecht24.

Nachtrag: der Start wurde auf den 30.01. verschoben. Bei tn3 lassen sich die Folgen und Vermeidungsmöglichkeiten gut nachlesen: hier klicken.


  • 0

Xing: Abmahnung bei unerwünschten Anfragen

Tags : 

Das Thema E-Mail Werbung kam ja schon einmal auf, in einem anderem Zusammenhang finden wir es hier wieder. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass unerwünschte Anfragen bei der Karriereplattform als Belästigung und somit als Grund für eine Abmahnung dienen. Am Ende musste der Angeklagte 2000 € Strafe zahlen.

Der Reihe nach: in diesem speziellen Falle hatte ein Dienstleister für SEO-Maßnahmen eine Kontaktanfrage an einen Versicherungsmakler geschickt. Beide kannten sich nicht, allerdings war in der Kontaktanfrage auch ein Text-Baustein mit Werbung enthalten. Der Makler zog vor Gericht und bekam Recht. Wir sehen: bei der Kundenakquise über Xing sollte stets ein gesunder Menschenverstand mit an Bord sein, und: Werbung hat bei einer ersten Anfrage nichts zu suchen.

Gut nachzulesen auch hier bei SteadyNews.


  • 0

E-Mail Werbung: was darf ich, was nicht?

Tags : 

E-Mail Werbung ist nicht so einfach wie man denkt.

Werbung per E-Mail mag für einige lästig sein, als Unternehmer bietet sie aber einige entscheidende Vorteile im Vergleich zur Papierwerbung: sie ist kostengünstiger, lässt sich per Verteiler in kürzester Zeit zustellen und verstopft keine (echten) Briefkästen. Falsche Mailwerbung kann aber schnell zur Abmahnung führen. Oberster Grundsatz ist, dass an niemanden ohne Einwilligung E-Mail Werbung geschickt werden darf.

So darf ich werben

Es gibt mehrere Möglichkeiten, seine Mailwerbung völlig legal an den Mann (oder die Frau) zu bringen: eine einfache Einverständniserklärung per Klick auf der Homepage, im Tausch für kostenlose Inhalte (etwa PDF-Dokumente) zum Download oder der Kauf von Mailadressen sind gängige Methoden, das Adressbuch aufzustocken. Als rechtssicher gilt das Double-Opt-in-Verfahren (Bestätigung in zwei Schritten). Bestehende Kunden dürfen ebenfalls beworben werden.

Wichtig ist auf jeden Fall immer: jede geschäftliche Mail benötigt ein vollständiges Impressum und eine Abmeldemöglichkeit!

Quelle: eRecht 24


  • 0

Kundenverhältnis im Wandel der Zeit

Tags : 

Gerade in meinen Marketingkursen erzähle ich immer wieder, wie sehr sich der Markt in den letzten Jahren gewandelt hat . Früher gab es einen Verkäufer-Markt, da wurden Eskimos noch Kühlschränke verkauft – man sprach da von „Hardselling“.

Wie sieht das heute aus? Wer versucht, Druck auszuüben, verjagt den Interessenten oft. Dieser ist entspannt oder manchmal sogar wütend, geht woanders hin. Wir sind austauschbar geworden, können uns nur noch selten über unser Produkt oder unsere Dienstleistung definieren. Daher spricht man heute von einem Käufer-Markt, da dieser die Macht hat.

Was hilft? Wir wissen es eigentlich alle: der Interessent will wie ein Mensch behandelt werden. Wir sollen uns in seine Wünsche hineinversetzen, ihm ein Wohlgefühl vermitteln und auch selbst an die Sache, die wir anbieten, glauben. Wichtig, auch wenn das Wort schon wenig abgenutzt erscheint: Authentizität.

Also, irgendwie haben wir ja immer noch einen Verkäufermarkt. Der Kunde hat zwar die Macht, aber die Persönlichkeit des Verkäufers bestimmt sehr häufig, ob ein Geschäft zustande kommt oder eben nicht.

Vielleicht ein paar Tipps „to go“:

  • Sehen Sie Ihren Kunden als Partner auf Augenhöhe
  • Versetzen Sie sich in seine Person und „erfühlen“ Sie seine Bedürfnisse
  • Versuchen Sie Lösungen zu finden und nicht Leistungen anzubieten
  • Zeigen Sie Interesse und geben Sie Ihrem Kunden ein gutes Gefühl – auch nach der Kaufentscheidung
  • Bleiben Sie freundlich, auch wenn nicht sofort ein Geschäft daraus wird, er kann wieder kommen oder auch weiter empfehlen.

Viele glückliche Kunden wünscht,
Sabine Krieger